Informationen zum Thema Parteienfianzierung

Auf dieser Seite werden in Zukunft aktuelle Themen rund um das Problemfeld Parteienfinanzierung bereitgestellt.

Grundsätze: ÖDP nimmt keine Firmenspenden

Auszug aus unserer Satzung:

§ 2.4 Um eine von Lobbyinteressen unabhängige Politik umzusetzen, nimmt die ÖDP Sach- oder Geldzuwendungen nur von natürlichen Personen an.

Auszug aus unserem Programm:

• Parteispenden von Firmen und Großorganisationen an politische Parteien und Wählervereinigungen sind zu verbieten, um die Käuflichkeit von Parteien zu verhindern.

• Begrenzung der Spenden von natürlichen Personen an Parteien auf 10.000 Euro pro Jahr (Verheiratete 20.000 Euro). Dies gilt insbesondere auch für die Weiterleitung von Diäten und Aufwandsentschädigungen der Mandatsträger an ihre Parteien.

Parteienfinanzierung

Die Finanzierung von politischen Parteien in Deutschland finden Sie im Parteiengesetz
Auf der Seite des Deutschen Bundestages finden Sie die Rechenschaftsberichte der politischen Parteien.

ÖDP-Rechenschaftsbericht

Den aktuellsten Rechenschaftsbericht der ÖDP aus dem Jahr 2009 finden Sie auf Seite 131 in der nachfolgenden Bundestagsdrucksache

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

2002 klagte die ÖDP gegen Änderungen der Parteienfinanzierung zu Lasten der kleinen demokratischen Parteien in Deutschland:

Die vollständige Urteilsbegründung aus dem Jahr 2004 finden Sie hier.