Beschluss zum Thema Elterngeld
Die Ökologisch-Demokratische Partei fordert die Bundesregierung auf, das Elterngeld, das an schweren konzeptionellen Fehlern – vor allem einer erheblichen Ungleichbehandlung von Eltern - leidet, durch eine leistungsgerechte Honorierung elterlicher Erziehung (ein Erziehungsgehalt) in gleicher Höhe für alle Eltern von Kindern von 0 – 3 abzulösen.
Begründung:
Wie ein Gutachten zu den durch die ÖDP unterstützten Elterngeldklagen erwiesen hat, ist das Elterngeld in der jetzigen Form abzulehnen, weil es
- ungerecht ist, indem es tendenziell Ärmeren weniger Leistungen zugesteht als tendenziell Reicheren.
- die Kinderarmut verstärkt. Gegenüber dem früheren Erziehungsgeld wurden Leistungen für studentische Eltern und Mehr-Kinder-Familien halbiert. Das gefährdet die Zukunft der Kinder.
- die Erziehungsarbeit weiter abwertet.
- dazu anregt, Geburten hinauszuschieben bis besserer Verdienst erzielt wird. Das ist gesundheitspolitisch bedenklich, da mit dem Alter der Eltern die Gesundheitsrisiken für das Kind zunehmen. Eltern sollen frei entscheiden können. Der Staat sollte aber nicht Anreize setzen, um riskantes Verhalten zu fördern.
- zur Zerstörung unseres Sozialsystems beiträgt, das auf eine ausreichende Kinderzahl angewiesen ist. Durch die massive Benachteiligung der Mehr-Kinder-Familien werden ausgerechnet die Eltern bestraft, die etwas zur Stabilisierung unseres Sozialsystems beitragen. Das ist eine massive Verletzung des Nachhaltigkeitsgebots innerhalb des Sozialsystems
- Grundrechte verletzt
Art. 3, Abs. 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Art. 6, Abs. 1: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Die Probleme einer Familie nehmen mit der Kinderzahl zu. Damit steigt auch das Schutzbedürfnis der Familie mit der Kinderzahl. Beim BEEG (Bundes-Elterngeld- und Elternzeitgesetz) nimmt der Schutz mit steigender Kinderzahl ab. Das kann nicht verfassungskonform sein.
Art. 6, Abs. 2: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Das bedeutet, dass es das Recht der Eltern ist, die Kindererziehung so zu gestalten, wie sie es für richtig halten. Der Staat darf nur in den Sonderfällen eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht es nicht, dass der Staat den Eltern keine Vorschriften bezüglich der Kindererziehung machen darf. Er hat auch alles zu unterlassen, was eine bestimmte Erziehungsform benachteiligt oder bevorzugt.
Der Antrag des Kreisverbandes Erding wurde mit großer Mehrheit vom Bundesparteitag beschlossen.
