Finanzen und Verwaltung

Die finanzielle Lage von Bund, Ländern und Kommunen ist prekär. Daher kann sich keiner auf Dauer leisten in finanziell riskante Großprojekte zu investieren, wie z.B. Stuttgart21, den Nürburgring oder andere große Prestigeprojekt. Es müssen hier insgesamt neue Prioritäten gesetzt werden.

ÖDP-Forderungen zu Finanzen und Verwaltung

Kommentar der ÖDP zum Europäischen Stabilitätsmechanismus

von Prof. Dr. Klaus Buchner 

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde der Vertragsentwurf für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM ausgehandelt. Trotzdem hätte ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen müssen, denn was da beschlossen werden soll, ist nicht nur finanzpolitisch äußerst fragwürdig; es würde auch eine ganz erhebliche Verletzung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze bedeuten.

 

Der ESM soll eingeführt werden, weil die bisherigen Stabilitätsmechanismen EFSF und EFSM für die „Rettung“ des Euro nicht mehr ausreichen. Dabei geht es weniger um die Sanierung von Staatshaushalten, sondern um die „Stabilität des Finanzsektors“, also die Rettung von Großbanken [1]. Da zeigt sich, wohin maßlos hohe Bankenspenden an Parteien und Politiker führen können.

Entsprechend hoch sind die Verpflichtungen, die die Euroländer mit dem ESM eingehen wollen: Für das Grundkapital müssen zunächst „nur“ 80 Milliarden Euro eingezahlt werden. Deutschland trägt dazu 27,1464% bei, das sind gut 21,7 Milliarden. Bei Bedarf müssen aber innerhalb von 7 Tagen insgesamt 700 Milliarden Euro bereit stehen (Art. 9 III des ESM-Vertrags). Davon treffen Deutschland wieder gut 27%, also 190.084.800.000 € (Anhang 2 des Vertrags). Das bedeutet, dass Deutschland innerhalb einer Woche „unwiderruflich und bedingungslos“ noch zusätzliche 190 – 21,7 = 168,3 Milliarden aufbringen muss (Art. 9 III ESM). Das ist aber noch nicht genug: Fällt ein Land wegen Zahlungsunfähigkeit aus, müssen die restlichen Länder dessen Zahlungsverpflichtungen übernehmen. Dabei ist zu bedenken, dass zur Zeit nicht nur Griechenland und Italien Zahlungsschwierigkeiten haben, sondern auch Spanien, Portugal und Irland. Weitere europäische Länder werden von den Rating-Agenturen herabgestuft. Im schlimmsten Fall müssen einige wenige Länder diese 700 – 80 = 620 Milliarden Euro innerhalb von 7 Tagen aufbringen.

 

Dann reichen aber die 700 Milliarden Euro zur „Rettung“ des Euro nicht aus, weil weitere Länder unterstützt werden müssen. Auch dafür ist beim ESM vorgesorgt: In Art. 10 I wird festgelegt, dass der Gouverneursrat, der aus den Finanzministern der beigetretenen Staaten besteht, einstimmig eine Kapitalerhöhung beschließen kann, die dann innerhalb von 7 Tagen einbezahlt werden muss. Hier könnte man denken, wegen des Einvernehmens bei solchen Beschlüssen würde sich alles in einem demokratisch legitimierten Rahmen bewegen, denn der deutsche Finanzminister sollte vor seiner Zustimmung zur Kapitalerhöhung den Bundestag fragen. Aber auch für diesen Fall ist im ESM-Vertrag vorgesorgt: In Art. 27 und 30 wird festgelegt, dass alle am ESM beteiligten Personen Immunität genießen. Auch das Vermögen des ESM ist unantastbar. Das bedeutet: Wenn der deutsche Finanzminister ohne Rückendeckung durch den Bundestag rechtswidrig einer Kapitalerhöhung zustimmt, bleibt er straffrei, und auch das eingezahlte Geld kann nicht mehr zurückgefordert werden. Hier wird jedes rechtsstaatliche Prinzip durchbrochen. Dabei handelt es sich um Beträge in der Größenordnung des Bundeshaushalts, die im schlimmsten Fall von Deutschland innerhalb von sieben Tagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit ist entweder Deutschland zahlungsunfähig, oder es entsteht eine Inflation ungeheueren Ausmaßes.

 

Der ESM-Vertrag gibt also einer Gruppe von europäischen Finanzministern die Möglichkeit, ohne Billigung des Bundestags ungestraft die Wirtschaft in Deutschland zu zerstören, um ausländische Großbanken oder andere Euro-Staaten zu sanieren.

 

Schlimmer noch: Die Finanzminister können beschließen, alle Aufgaben des ESM an von ihnen ausgewählte Direktoren zu übertragen (Art. 5 Abs. 6 lit. l ESM-Vertrag), die lediglich hinreichendes finanzpolitisches Fachwissen haben müssen. Damit könnte man sogar Vertreter eben solcher Großbanken, welche die Finanzkrise verursacht haben, zu ESM-Direktoren machen und diesen dann die Macht im ESM übergeben.

Alle Auflagen, welche die Einwohner der Schuldnerstaaten zu spüren bekommen, sind laut dem Euro-Gipfel vom 26.10.2011 sowie dem Ecofin-Rat vom 10.05.2010 mit einer Strenge wie in der Praxis des Internationalen Währungsfonds vorgesehen, also ohne jegliche Rücksicht auf soziale Grund- und Menschenrechte. Und das, obwohl der größte Teil der Hilfskredite zur Bezahlung der bisherigen Gläubiger und gerade nicht für den laufenden Staatshaushalt verwendet wird.

 

Inzwischen hat die Bundeskanzlerin angekündigt, dass ihr selbst diese Regeln des ESM nicht mehr ausreichen. Sie will, dass die Euro-Staaten weitere Kompetenzen für ihren Haushalt an die EU-Kommission abgeben, die weder demokratisch legitimiert ist, noch in Wirtschaftsfragen von einem Parlament kontrolliert wird. Die Kommission steht unter dem Einfluss von Wirtschaftsverbänden und vertritt hauptsächlich deren Interessen. Nach dem Vertrag von Lissabon ist das ein weiterer Schritt beim Übergang von der Demokratie zur Herrschaft der Banken und Wirtschaftsverbände.

 

 

 

 

[1] Wie am 30. 11. 2011 von Prof. Häde in der mündlichen Verhandlung zur Organklage der Grünen Bundestagsfraktion gegen die Verheimlichungspolitik der Bundesregierung zum ESM bestätigt wurde, ist der ESM nicht primär für die Sanierung der Staatshaushalte gedacht, sondern für die Bankenrettung. Dass es wirklich um Bankenrettung geht, zeigen auch die offiziellen Stellungnahmen auf der Webseite des Europäischen Rats zu den Gipfeln vom 16./17.12.2010, 24./25.03.2011 und 21.07.2011. An diesem 21.07.2011 wurde offiziell von den Regierungschefs der Staaten der Eurozone bestätigt, dass beim ganzen Euro-Rettungsschirm die „Finanzstabilität“ im Vordergrund steht. Und diese ist laut der Stellungnahme zum 24./25.03.2011 eben gerade nicht als Stabilität der Staatsfinanzen definiert, sondern als Stabilität des Finanzsektors, womit vor allem Großbanken gemeint sind.

 

Ermöglicht wurde dies durch eine „kleine“ Änderung in den EU-Verträgen am 16./17.12.2010 (Art. 136 Abs. 3 AEUV). 

 

Steuerreform für Arbeit und Umwelt

Mehr Netto durch Öko! 
Die Belastung der menschlichen Arbeit durch Steuern und Abgaben ist schrittweise abzubauen; stattdessen sollen klimaschädliche Energie- und Rohstoffverbräuche sowie die Kapitalerträge stärker belastet werden.

 

Schuldenbremse

 
Die bequeme Politik des Schuldenmachens ist zu beenden. Alle Ausgaben des Bundes und der Länder, auch notwendige Ausgaben im sozialen und im ökologischen Bereich, müssen auf lange Sicht aus laufenden Einnahmen oder aus zuvor angesammelten Rücklagen finanziert werden. Langfristig fordern wir das grundsätzliche Verbot der Nettokreditaufnahme. Bei Nettokreditaufnahme zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts müssen Bundesbank und eine 2/3-Mehrheit des Bundestags zustimmen.

 

Steuervereinfachungen

 
Vereinfachung des unübersichtlichen „Steuerdschungels“ und Abbau der zahlreichen direkten und indirekten Subventionen im Rahmen der Steuerreform für Arbeit und Umwelt.

 

Steuerkriminalität

 
Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs.

 

Verschwendung öffentlicher Mittel

 
Bekämpfung der Verschwendung von Steuermitteln durch öffentliche Verwaltungen. Aufnahme eines entsprechenden Straftatbestands in das Strafgesetzbuch.

 

Einsparpotentiale

 
Reduzierung der Ausgaben für Rüstung und militärische Forschung. Streichung der Subventionen für die Atomwirtschaft und -forschung.

 

Verschmutzungs-Zertifikate

 
Der Handel mit Emissionsrechten wird auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn weltweit stattfindet und tatsächliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Anreize zur Einsparung schädlicher Emissionen bietet. Vorhandene Wälder sollten keine Emissionsrechte begründen.

 

Tobin-Steuern

 
Die Tobin-Steuer würde auch das Waschen von illegal erwirtschaftetem Geld und die Steuerflucht erschweren. Die Höhe kann zwischen 0,05% und 1% schwanken.  Die eingenommenen Gelder wären zur Finanzierung von Entwicklungshilfe oder für Maßnahmen zum Umweltschutz etwa im Rahmen des Global Marshall Plans zu verwenden.

 

Internationale Finanzmärkte

 
Die internationalen Kapitalmärkte sind strengen Regeln zu unterwerfen und zu überwachen. Die Tätigkeit von Spekulationsfonds (z.B. Hedge–Fonds) muss in Zukunft genau geregelt und kontrolliert werden. Wir brauchen eine europäische Börsenaufsichtsbehörde. Die Haftung von Banken bei nicht sorgfältiger oder gar irreführender Anlageberatung ist zu erweitern. Anlageberater dürfen nicht auf Provisionsbasis arbeiten! Je höher die Zinsen einer Geldanlage sind, desto höher ist in der Regel das Risiko. Das muss wieder klar gemacht werden!

 

EU-Quellensteuer

 
Es ist weiterhin eine EU-weite gleich hohe Quellensteuer anzustreben und sicherzustellen, dass Kapitaleinkommen nicht geringer besteuert werden als Erwerbseinkommen.

 

Neugliederung der Bundesländer

 
Eine Neugliederung der Bundesländer ist anzustoßen. Volksbegehren und –entscheide werden die besten Lösungsmodelle ergeben: leistungs- und lebensfähige Länder, die auch historisch Gewachsenes berücksichtigen. In neuen größeren Bundesländern sollten zur Sicherung der demokratischen Ordnung Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert sowie Ministerpräsidenten direkt gewählt werden. Die Bundes- und Länderregierungen sind durch Zusammenlegung von Ministerien und Wegfall des Amtes der Parlamentarischen Staatssekretäre kostengünstiger und effizienter zu gestalten.

 

Subsidiaritätsprinzip

 
Strikte Subsidiarität soll auch dafür sorgen, dass benachbarte Gebietskörperschaften über Länder- und Verwaltungsgrenzen hinweg zusammenarbeiten – damit z.B. Raumordnung, Nahverkehr, Müllentsorgung und kulturelle Angebote möglichst effektiv gestaltet werden.

 

Zusammenlegung von Wahlen

 
Sind innerhalb von sechs Monaten landes- und bundesweite Wahlen durchzuführen, so sind sie zur Kostenersparnis zusammenzulegen.

 

Gebietsreformen

 
Kleinere Gebietskörperschaften dürfen nicht weiter zwangsweise aufgelöst werden. Sie sind in der Demokratie keine Filialen der Zentrale, sondern deren vorrangig autonome Basis. Die vorrangige Selbstverantwortung der Gemeinden, Kreise und Bezirke macht diese bürgernah, transparent und sparsam. Subsidiarität beseitigt auch teure Kompetenzvermengung zwischen verschiedenen Ebenen.
Was das Grundgesetz für die Bundesländer vorschreibt, muss für alle Ebenen gelten: Neugliederung von Gebietskörperschaften nur mit Bestätigung durch Bürgerentscheide. Die ÖDP fordert daher, dass Bürgerentscheide auch schon durchgeführte Auflösungen von Gebietskörperschaften revidieren können.

 

Subventionen

 
Das zentralistische System der Zuschüsse und Zuweisungen ist systematische Misswirtschaft. Subsidiarität ist sparsamer. Gemeinden, Kreise, Bezirke, Länder und Bund sollen daher im Einklang von Aufgaben- und Steuerhoheit jeweils die Abgaben erheben, die sie für ihre Aufgaben brauchen. So erledigen z.B. die Schweizer öffentliche Aufgaben besser und mit weniger Steuergeldern.

 

Öffentliche Einnahmen

 
Statt mit Steuern (Abgaben ohne Zweckbindung) sollen öffentliche Leistungen – in dieser Rangfolge - möglichst mit Kostenerstattungen, Gebühren und Beiträgen abgegolten werden. Die Gleichwertigkeit der öffentlichen Leistungen und Abgaben bewirkt öffentliche und private Sparsamkeit. Sie schließt zudem aus, dass der Staat Märkte verfälscht und damit die Wirtschaftsleistung schwächt.