Inneres und Justiz

Es gehört zu den ursprünglichen und zentralen Aufgaben des Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Er hat das Gewaltmonopol. Er muss wirksam die Kriminalität bekämpfen. Die Freiheit der Person - eine der wichtigsten Verfassungsideen der Neuzeit - wird dort verfallen, wo Angst um Leben, Würde, Gesundheit und Eigentum die Menschen einschüchtert. Neben einer wertorientierten Erziehung in Familie und Schule, neben einer aktiven Sozialpolitik, die der materiellen und sozialen Verwahrlosung vorbeugt, ist deshalb auch eine gezielte Politik der Kriminalitätsbekämpfung erforderlich.

ÖDP-Forderungen für Inneres und Justiz

Organisierte Kriminalität

 
Um die organisierte Kriminalität einzudämmen, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem Einblick und Zugriff auf die Finanzaktionen der Tätergruppen haben. Wichtig ist ein umfassendes Zeugenschutzprogramm, damit das Eindringen der Ermittler in die Strukturen der Organisationen gelingt. Zunehmende Korrumpierung und Infiltration von Politik, Wirtschaft und Verwaltung erleichtern die Ausbreitung der organisierten Kriminalität. Dem muss durch geeignete Maßnahmen wie Abschöpfung illegaler Gewinne, konsequenter Ausschluss von Unternehmen, die Bestechungsgelder zahlen, von öffentlichen Aufträgen und Einsetzung von Antikorruptionsbeauftragten entgegengewirkt werden. Die Kronzeugenregelung muss auf die Bekämpfung der gesellschaftszersetzenden Korruption ausgedehnt werden.

 

Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit

 
Gerade auch bei rechtsextremistischen und ausländerfeindlichen Straftaten muss das Prinzip „Null Toleranz“ durchgesetzt werden. Die Justiz muss personell so gut ausgestattet werden, dass die Täter schnell verurteilt werden können. Diese erzieherische Wirkung ist besonders bei jugendlichen Tätern wichtig. Dabei sollen erzieherische Auflagen, Wiedergutmachung und soziale Arbeit wenn möglich der Haftverbüßung vorgezogen werden.

 

Alltagskriminalität

 
Die so genannte Alltagskriminalität muss durch „lokale Sicherheitsforen“ zum Thema in den Kommunen gemacht und in die Verantwortung aller gegeben werden.

 

Bagatelldelikte

 
Die Wahrnehmung von Unrecht muss geschärft, selbstsicheres, Schaden minderndes Verhalten muss gestärkt werden. Auch bei so genannten Bagatelldelikten ist die schnelle Verurteilung und Bestrafung des Täters wichtig, damit das Verfahren erzieherische Wirkung hat.

 

Beschaffungskriminalität

 
Die zunehmende Beschaffungskriminalität kann nur durch ärztlich kontrollierte Abgabe harter Drogen (und Ersatzstoffe, z.B. Methadon) an die schwer Suchtkranken eingedämmt werden. So wird dem Dealer die Gewinnmöglichkeit genommen und dem schwer Suchtkranken ein Weg aus der Kriminalität und in die Therapie ermöglicht. Gleichzeitig werden die Bürger damit vor der Beschaffungskriminalität geschützt. Die Freigabe von so genannten weichen Drogen lehnen wir ab.

 

Gefährliche Verhaltensweisen im Straßenverkehr

 
Zur Pflege der inneren Sicherheit gehört auch die konsequente Bekämpfung aggressiver und gefährlicher Verhaltensweisen im Straßenverkehr, insbesondere durch ein Fahrverbot als Regelstrafe bei groben Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen.

 

Opferschutz

 
Wir setzen uns konsequent für die Opfer von Straftaten ein z.B. durch verstärkten Täter-Opfer-Ausgleich und die Einführung eines Opfer-Anwaltes, um die rechtliche Stellung der Geschädigten zu stärken und den Opfern zusätzliche Sorgen und schmerzliche Erfahrungen vor Gericht zu ersparen.

 

Verletzung religiöser Gefühle

 
Eine freiheitliche Demokratie darf nicht zulassen, dass religiöse Gefühle z.B. von Juden, Christen und Muslimen unter dem Deckmantel von Meinungs- und künstlerischer Freiheit erheblich verletzt werden können. Deshalb halten wir einen besseren Schutz religiöser Empfindungen vor Blasphemie in Bild und Wort für nötig. Die grobe Beschimpfung und Verhöhnung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen darf nicht nur wie bisher (vgl. § 166 StGB) zu ahnden sein, wenn sie den öffentlichen Frieden stört.

 

Gewaltmonopol

 
Die ÖDP unterstützt eine realistische und moderne Sicherheitspolitik. Das Gewaltmonopol des Staates erkennen wir ohne Vorbehalt an und verurteilen die Feindbildpflege mancher politischer Gruppen gegen Polizei und Justiz.

 

Asyl

 
Die Gewährung von Asyl ist ein unverzichtbarer Akt der Menschlichkeit. Die ÖDP bekennt sich deshalb uneingeschränkt zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte, für Menschen, deren Leib, Leben oder Freiheit wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Volks- oder Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, ihres Geschlechts oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht sind.

 

Arbeitserlaubnisse

 
Verbesserung und Vereinfachung des Ausländer- und des Arbeitserlaubnisrechts. Neue Regelungen wie z.B. flexible Quoten, die im breiten gesellschaftlichen Konsens jeweils neu bestimmt werden, müssen den Zuzug von Arbeitsmigranten steuern. Dabei ist weiterhin darauf zu achten, dass Zuwanderung nur für Arbeitsplätze genehmigt wird, die über den vorhandenen Arbeitsmarkt nicht zu besetzen sind. Hochschulen müssen sich in größerem Umfang für ausländische Studierende und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen öffnen.

 

Bewegungsfreiheit innerhalb der EU

 
Für Bürger und Bürgerinnen aus neuen EU-Staaten dürfen keine zeitlichen Sonderbegrenzungen bei der Zuwanderung gelten. Bewegungsfreiheit ist EU-Grundrecht! Keine zwei Klassen von EU-Bürgern!

 

Zuwanderung

 
Erhöhte Zuwanderung ist unabdingbar durch verstärkte Integrationsmaßnahmen zu begleiten. Bund, Länder und Gemeinden müssen hier zusammen mit den ausländischen Bevölkerungsgruppen größte gemeinsame Bemühungen an den Tag legen. Erhebliche finanzielle Mittel aber auch persönlicher Einsatz sind für diese für die Zukunft enorm wichtige Aufgabe erforderlich (z.B. Sprachkurse, Integrationskurse).

 

Deutsche Sprache und Integrationskurse

 
Die Bereitschaft, schnellstmöglich ausreichende Deutschkenntnisse zu erwerben und sich an die Gesetze des Landes zu halten, muss als unabdingbare Voraussetzung für einen für alle Seiten förderlichen Aufenthalt allen alten und neuen Zuwandernden abverlangt werden. Verpflichtende Integrationskurse, wie sie in anderen Staaten schon üblich sind, müssen sicherstellen, dass die Zuwandernden sich heimisch fühlen können, weil sie die Sprache und kulturelle Eigenheiten kennen gelernt haben. An der Finanzierung eines weiten Kursangebotes sind die Migrantinnen und Migranten selbst und auch die an verstärkter Einwanderung interessierten Arbeitgeber zu beteiligen.

 

Aus- und Weiterbildung der Zugewanderten

 
Die Aus- und Weiterbildung von bereits bei uns lebenden arbeitslosen Zugewanderten muss auf jeden Fall entscheidend und nachhaltig verstärkt und unterstützt werden, um ihre Integration zu fördern und sie für die Anforderungen des deutschen Erwerbsarbeitsmarktes fit zu machen.

 

Genfer Flüchtlingskonvention

 
Flüchtlinge und Asylsuchende sind gemäß der Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention aufzunehmen. Dabei ist allein der Tatbestand der Verfolgung maßgebend und eine Quotierung nicht möglich. Auch nicht-staatliche Verfolgung, z.B. aus religiösen, ethnologischen oder geschlechtsspezifischen Gründen, muss als Asylgrund anerkannt werden. Auch im Falle der Ablehnung ihres Asylantrags dürfen Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrem Land Folter oder Tod drohen.

 

Asylgründe

 
Keine Gründe für Asyl sind Unzufriedenheit mit einem politischen System sowie eine wirtschaftliche Notlage. Auch Personen, deren Tätigkeit sich gegen die Menschenrechte im Sinne der Vereinten Nationen richtet, haben keinen Anspruch auf Asyl.

 

Asylverfahren

 
Asylverfahren müssen zügig, fair und transparent abgewickelt werden. Für sie muss derselbe Instanzenweg gelten wie für andere Gerichtsverfahren. Dazu ist ausreichend speziell ausgebildetes Personal einzustellen.

 

Unterhalt für Asylbewerber

 
Die Auszahlung von Unterhalt in Form von Sachleistungen und Gutscheinen unterstellt Missbrauch und nimmt den Menschen ihre Würde und Selbständigkeit. Die Unterstützung muss wieder in Form von Geld erfolgen.

 

Abgelehnte Asylbewerber

 
Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die auch nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen (d.h. bei einer Abschiebung nicht von Tod, Folter oder Verstümmelung bedroht werden), sind umgehend in ihre Herkunftsländer zurückzuweisen. Für jene, die sich weigern, Dokumente zur Ausreise zu besorgen, ist Beugehaft vorzusehen. Schikanöse Bedingungen für Abschiebehäftlinge, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, sind abzustellen. Ihre Haftbedingungen müssen dringend in allen Bundesländern einheitlich verbessert werden. Schnellabschiebungen sowie die Regelungen des derzeitigen Flughafenverfahrens sind aus humanen, moralischen und verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen.

 

Drittstaatenregelung

 
Die Drittstaatenregelung lehnen wir ab. Sie bewirkt, dass alle Schutzsuchenden - zu denen auch tatsächlich politisch Verfolgte gehören - , die aus den Deutschland umgebenden Staaten kommen, an der deutschen Grenze ohne Prüfung ihrer Situation zurückgeschickt werden. Die Entwicklung eines EU-einheitlichen Asylrechts muss von Deutschland durch konstruktive Mitarbeit vorangebracht werden.

 

Familiennachzug

 
Für den Familiennachzug im Bereich Migration muss es eine sinnvolle Begrenzung geben, die bei 10 Jahren angesetzt werden soll. Bei Kindern, die im Familienverband einreisen oder ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen, liegt die Grenze bei 18 Jahren.

 

Menschen ohne legalen Status

 
Menschen, die ohne legalen Status in Deutschland leben, muss eine Behandlung zu teil werden, die ihrer Menschenwürde entspricht. Der Weg in die Legalität könnte durch eine Amnestieregelung, wie sie auch in anderen europäischen Staaten praktiziert wird, erleichtert werden. Schulen werden von der Meldepflicht befreit, Kinder ohne Aufenthaltsberechtigung zu melden.

 

Gewalt gegen Ausländerinnen und Ausländer

 
Jede Gewalt gegen Menschen anderer Herkunft oder deren Einrichtungen muss nicht nur aufs schärfste verurteilt und bestraft werden. Es sind auch Strategien zu entwickeln, wie dieser Gewalt erfolgreich begegnet werden kann und Menschen aus ihrer Fehlhaltung nachhaltig herausgeführt werden können.

 

Aussiedlerfamilien

 
Programme im Bereich Umweltschutz, Forstwirtschaft und ökologischem Landbau sollen den zuwandernden Aussiedlerinnen und Aussiedlern für die ersten drei Jahre einen Arbeitsplatz garantieren. Sprachkurse sollen mit den Arbeitsverhältnissen koordiniert werden. Stätten der Begegnung und Pflege der Kultur sollen öffentlich gefördert werden und ein Zusammentreffen und Zusammenwachsen mit den Einheimischen erleichtern.