Tiere als Mitgeschöpfe
Tiere sind Mitgeschöpfe und keine seelenlosen Waren; daher gibt es keine ethische Rechtfertigung, Tiere einfach zu „verbrauchen“, zu „produzieren“, gentechnisch zu verändern oder zu misshandeln. Der Mensch hat kein Recht, die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Mitgeschöpfe auszunutzen. Dem Artensterben ist weltweit so weit wie möglich Einhalt zu gebieten.
Rechtsstatus der Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie haben einen eigenen Rechtsstatus als Lebewesen. Als Konsequenz daraus sind Tierquälerei und Tierdiebstahl als Straftatbestände neu zu fassen sowie schärfer als bisher zu bestrafen.
Tierversuche
Verbot aller physisch oder psychisch quälerischen und leidvollen Experimente an und mit Tieren.
Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel
Wesentlich wirksamere Kontrolle von Tierhaltung, Tierzucht und Tierhandel. Verbot von Qualzüchtungen, der Pelztierzucht, des Versuchstierhandels sowie artwidriger und qualvoller Veranstaltungen mit Tieren.
Washingtoner Artenschutzabkommen
Einfuhr- und Handelsverbot für Pelze und Reptilleder sowie für Produkte von Tieren, die unter das „Washingtoner Artenschutzabkommen“ fallen, z.B. Elfenbein, Horn vom Rhinozeros. Europaweites Einfuhr- und Handelsverbot für Produkte, die auf tierquälerische Art und Weise gewonnen werden, wie z.B. Gänsestopfleber, Froschschenkel, Schildkrötenfleisch, Haifischflossen u.a.
Schlachtviehtransporte
Schlachtviehtransporte nur vom Erzeuger zu einem nahe gelegenen Schlachthof (Entfernung höchstens 100 km oder 2 Stunden Fahrzeit). Kein Transit von Schlachttieren durch die Bundesrepublik.
Schlachtung
Ausnahmsloses Verbot der Schlachtung ohne Betäubung und strengere Kontrollen der Schlachtmethoden in Schlachthöfen und bei Hausschlachtungen.
Intensivhaltung in der Gastronomie
Verbot der Intensivhaltung und quälerischer Tötung von zum Verzehr bestimmten Tieren in Geschäften und Gaststätten (z.B. Hummer).
Jagdmethoden
Verbot tierquälerischer Jagdmethoden, der quälerischen Fallenjagd sowie Verbot von Herstellung, Verkauf und Besitz von entsprechenden Fanggeräten (z.B. „Schwanenhals“).
Tierheime
Wesentlich bessere finanzielle und materielle Unterstützung von Tierheimen.
Aussetzen von Haustieren
Das Aussetzen von Haustieren ist schärfer als bisher zu verfolgen.
Tierschutzbeauftragte
Da Tiere ihre Interessen nicht selbst vertreten können, müssen Bund, Länder und Kommunen qualifizierte und unabhängige Tierschutzbeauftragte bzw. Tierschutzbeiräte, sofern nicht schon geschehen, mit dieser Aufgabe betrauen. Diese müssen aber über entsprechende rechtlich verbindliche Kompetenzen verfügen.
Fischfangquoten
Fischfangquoten sind so zu senken, dass der Erhalt der Art sicher gewährleistet wird. Darüber hinaus ist der Beifang radikal zu senken.
Massentierhaltung
Die ÖDP lehnt Massentierhaltung strikt ab. Sie tritt ein für eine zukunftsfähige und nachhaltige Nutztierhaltung auf bäuerlichen Betrieben - gegen Agrarfabriken. Die ÖDP schließt sich den Forderungen des Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ an:
Agrarsubventionen müssen strikt an Leistungen für den Tier- und Umweltschutz gekoppelt werden. Die Tierschutzstandards sind anzuheben. Bei der Planung neuer Ställe müssen die Bürger deutlich besser als bisher beteiligt werden. Die Tierhaltungsformen müssen auf allen Lebensmitteln gut sichtbar angegeben werden entsprechend dem Vorbild der Eierkennzeichnung. Die regionale Futtermittelerzeugung muss gestärkt werden und heimische Futtermittel müssen ohne Gentechnik produziert werden. Importierte tierische Lebensmittel, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt wurden, müssen verbindlich gekennzeichnet werden.