Umwelt

Die Natur - ob als Kulturlandschaft oder als weitgehend unberührte „Wildnis“ – ist für uns ein eigenständiger Wert. Die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt und die unterschiedlichen Lebensräume müssen geschützt werden - in der eigenen  Heimat und weltweit.

ÖDP-Forderungen zur Umwelt

Nachhaltigkeit

Jede politische Entscheidung muss auf ihre Folgen für die fernere Zukunft und künftige Generationen überprüft werden. 
Deshalb lehnen wir Atomkraft und Gentechnik in der Landwirtschaft kompromisslos ab. Dem nicht einmal kurzfristigen Nutzen für die heute Lebenden stehen 100.000 Jahre lebensgefährliche Rückstände und nicht umkehrbare Genveränderungen gegenüber. Aus Verantwortung für künftige Generationen wollen wir auch das Verbot von Neuverschuldungen - sowohl des Bundes, der Länder und der Kommunen - in das Grundgesetz aufnehmen.

 

Verklappung

 
Sofortige EU-weite Einstellung der Verklappung von Müll (z.B. Dünnsäure, Klärschlamm, Bauschutt) und der Giftmüllverbrennung auf See. Meere sind keine Müllkippen. Die in Nord- und Ostsee versenkte Munition ist zu bergen und fachgerecht zu entsorgen, dies gilt auch für die an Land „gelagerten“ chemischen Waffen.

 

Meeres- und Gewässerschutz

 
Strenge Kontrolle von Schiffen auf meeresverschmutzende Praktiken wie Tankreinigung auf hoher See. Gründung einer EU-Küstenwache, welche den Schutz der gesamten EU-Küste gewährleisten kann. Sammlung und Behandlung der Abwässer von Binnenschiffen. Einführung weltweiter Normen zum Bau von Tankschiffen zur Vermeidung einer Ölpest.

 

Nationalpark Wattenmeer

 
Schärfere Schutzbestimmungen für den „Nationalpark Wattenmeer“, d.h. keine großflächigen Eindeichungen, keine Industrieansiedlungen und keine touristischen Großprojekte.

 

Schadstoffeinträge durch die Landwirtschaft

 
Minimierung des Schadstoffeintrages in Bäche und Flüsse durch Abbau der intensiven Landwirtschaft (Reduzierung übermäßiger Gülleausbringung), durch ausreichend breite Uferschutzstreifen (mindestens 15 Meter), durch strengere Überwachung und Veröffentlichung der Abwässer aus Industriebetrieben. Weitestgehender Ausstieg aus der Chlorchemie. Produktionsverbot für besonders umweltschädliche Substanzen.

 

Kläranlagen

 
Verbot der Einführung neuer, das Wasser belastender Stoffe, solange nicht ein Rückhalt in den Kläranlagen gewährleistet ist. Beseitigung von Vollzugsdefiziten bei der Anfügung der dritten Reinigungsstufe an Klärwerke zur Rückhaltung von Phosphaten und Nitraten. Vor allem in den neuen Bundesländern Förderung dezentraler und günstiger Alternativkonzepte (z.B. Pflanzenkläranlagen). Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen sind mit auf die jeweiligen Schadstoffe ausgelegten Reinigungsstufen auszustatten.

 

Wasserschutzgebiete

 
Ausweisung neuer und großzügigerer Wasserschutzgebiete mit strengen Auflagen. Betroffenen Landwirten ist ein Ausgleich für Ertragsminderungen zu zahlen, der über den Wasserpreis finanziert wird. Der Zugriff auf Tiefengrundwasser durch tiefere Brunnen ist möglichst zu verhindern.

 

Torfabbau

 
Unverzügliche Einstellung des Torfabstichs in allen Mooren.

 

Wasser- und Abwassergebühren

 
Schaffung des gesetzlichen Rahmens für eine stärker verbrauchsbezogene Staffelung der Wasser- und Abwassergebühren. Sparsamer Wasserverbrauch muss sich lohnen.

 

Wasserversorgung

 
Erhalt und Wiederaufbau dezentraler Wasserversorgungssysteme. Fernwasserleitungen nur in Ausnahmefällen. Überprüfung und Sanierung kommunaler Abwasserrohrnetze. Anlage und Ausbau von Brauchwasser-Kreislaufsystemen und Regenwassersammelanlagen in Betrieben und privaten Haushalten und, wo möglich und sinnvoll, separate Brauchwasser- und Trinkwassernetze.

 

Grundwasserschutz

 
Sofortige Einstellung der Verpressung von Giftstoffen und Salzen in das Grundwasser. Beseitigung von Altlasten auf alten Industriestandorten, Müllkippen der Chemieindustrie, ehemaligen militärischen Liegenschaften oder von Munition aus den Weltkriegen.

 

Regenwassernutzung

 
Anreize zur Regenwasserversickerung auf privaten Grundstücken. Im Falle eines Hochwassers verringert jeder Tropfen Wasser, der nicht über Kanal und Kläranlage direkt in die Flüsse eingeleitet wird, die Hochwassermenge.

 

Deichbau und Hochwasserschutz

 
Rückverlegung von Deichen und Renaturierung von Bächen und Flüssen. Es müssen so wieder Flächen geschaffen werden, die im Falle eines Hochwassers überflutet werden dürfen, z.B. Auwälder.

 

Staustufen

 
Keine Staustufen in Saale und Elbe sowie kein Staustufenbau an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Auch die Weser ist in ihrem naturnahen Flussverlauf zu erhalten, daher darf sie für Großmotorschiffe nicht ausgebaut werden.

 

Wiederaufforstung

 
Aufforstung und Erhalt von Waldflächen, insbesondere des Bergwaldes. Waldflächen können bei Regen große Wassermengen aufnehmen und verhindern so den Abfluss übermäßig großer Wassermengen ins Tal.

 

Luftverschmutzung durch den Verkehr

 
Kraftfahrzeug- und Flugverkehr müssen reduziert und auf weniger belastende Verkehrsträger verlagert werden. Regionale Fahrverbote bei einer Ozonkonzentration von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für alle brennstoffgetriebenen Kraftfahrzeuge (außer ÖPNV und Versorgungsfahrzeuge). Schadstoffmessungen an Luftmessstationen auch in Bodennähe.

 

Luftverschmutzung durch die Industrie

 
Die Luftbelastung durch Schadstoffe aus Kraftwerken und Industriebetrieben ist entsprechend dem Stand der Technik kontinuierlich zur reduzieren. Dazu müssen die Genehmigungsbehörden die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten besser nutzen. Bei der Genehmigung neuer Anlagen ist nicht nur die Einhaltung von Abgasgrenzwerten der neuen Anlage zu beachten, sondern auch die regionale Gesamtbelastung mit Luftschadstoffen. Die hierfür erforderlichen Gutachten müssen, auf Kosten des Antragstellers, von der Genehmigungsbehörde selbst erstellt werden, nicht vom Antragsteller. Strengere Grenzwerte für private Kleinfeuerungsanlagen; stärkere Nutzung der Fernwärme, der Kraft-Wärme-Kopplung und regenerativer Energiequellen.

 

Brennstoffzellen

 
Die flammenlose Verbrennung und Stromerzeugung mittels Brennstoffzellen ist zur Serienreife zu entwickeln. Der Einsatz dieser Technik muss finanziell gefördert werden.

 

Wohngifte

 
Strengere Grenzwerte zum Schutz der Menschen von Wohngiften, z.B. aus Baustoffen, Bodenbelägen, Holzschutzmitteln etc.; Aufklärungskampagnen zum Schutz vor dem Zwangsmitrauchen, insbesondere von Kindern.

 

Bodenschutz

 
Regelmäßige Überwachung des Bodens und des Grundwassers auf Chemikalien und Radioaktivität, insbesondere in der Nähe von Mülldeponien und potentiellen Altlasten. Mülldeponien sind so abzusichern, dass es nicht zu einer Umweltgefährdung durch Sickerwässer kommen kann.

 

Schwermetalle

 
Überprüfung und Verschärfung sämtlicher Grenz- und Richtwerte zum Schutz des Bodens, besonders für die Schwermetalle in der Klärschlammverordnung sowie für Futter- und Düngemittel.

 

Mobilfunkgrenzwerte

 
Die in Deutschland geltenden Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (26. BImSchV) sind dafür völlig unzureichend und müssen gesenkt werden. Als erster Schritt ist der Grenzwert für die Strahlenbelastung auf 0,1 mW/m² zu senken. Senkung der Strahlengrenzwerte für Mobilfunkanlagen und Handys (Grenzwert von 0,1mW/m2 bzw. von 0,01mW/m2 in reinen Wohngebieten und Aufenthaltsorten von Kindern und Jugendlichen, z.B. Kindergärten und Schulen, sowie Krankenhäusern).

 

Mobilfunkantennen

 
Reine Wohngebiete und Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen (z.B. Kindergärten und Schulen) und Krankenhäuser müssen in der Netzplanung der Betreibergesellschaften durch einen strengeren Grenzwert von 0,01mW/m2 Leistungsflussdichte geschützt werden. Der Aufbau von Antennen-Basisstationen ist deshalb generell genehmigungspflichtig. Die Öffentlichkeit wird (z.B. durch Bürgerversammlungen) in das Genehmigungsverfahren einbezogen.

 

Forschung zum Mobilfunk

 
Die Forschung über die Folgen der zunehmenden Elektrosmog-Belastung ist auf allen Gebieten voranzutreiben und muss unabhängig von Industrie und Politik erfolgen.

 

Kennzeichnungspflicht elektromagnetischer Wellen

 
Elektromagnetische Wellen abstrahlende Geräte sind, vergleichbar der Kennzeichnung des Energieverbrauchs, zu klassifizieren. Die Klassifizierung ist alle drei Jahre dem Stand der Technik anzupassen.

 

Verbraucherpolitik als eigenes Politikfeld

 
Schaffung einer eigenen zentralen Verbraucherschutzbehörde (z.B. durch Ausbau des Bundeskartellamts), die sich deutlich von dem jetzigen Konzept eines einheitlichen Ministeriums für Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Ernährung unterscheidet und als Sachwalterin der Verbraucherinteressen bei allen Gesetzesentwürfen und Vorhaben die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz mit einbringt.

 

Verbraucherschutzbeauftragter

 
Analog dem Datenschutzbeauftragten ist die Stelle eines Verbraucherschutzbeauftragen einzurichten.

 

Datenschutzbeauftragte

 
Die Datenschutzbeauftragten sind besser auszustatten und in ihren Rechten zu stärken. Einführung eines leistungsfähigen Wettbewerbsrechts, in dem der Schutz vor täuschender, unsachlich beeinflussender, verschleiernder, diskriminierender und belästigender Werbung festgeschrieben ist.

 

Kartelle

 
Abschaffung der Ministererlaubnisse bei Kartellgenehmigungen.

 

Klagerecht der Verbraucherschutzbehörde

 
Klagerecht der Verbraucherschutzbehörde, um z.B. den Schutz vor unlauteren Vertriebsmethoden und Geschäftsbedingungen durch Unternehmen besser unterbinden zu können. Urteile in Sachen Verbraucherschutz müssen verbindlich werden.

 

Bundestagsausschusses für Verbraucherfragen

 
Schaffung eines eigenständigen Bundestagsausschusses für Verbraucherfragen (vgl. Europäisches Parlament), um die derzeit auf zahlreiche Ausschüsse verteilte Kontroll- und Kritikfunktion sinnvoller zu bündeln.

 

Schadensersatzansprüche

 
Gewährung eines erweiterten Vertragsauflösungsrechts und Einführung eines Schadensersatzanspruchs bei Schäden, die durch unlautere Handlungen oder Werbung entstanden sind.

 

Schadstoffe

 
Schutz vor einer Vielzahl von chemischen Stoffen, die unsere Gesundheit bedrohen durch strenge Zulassungsverfahren, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen (z.B. Substanzen zur Haltbarmachung und Geschmacksverstärkung in Lebensmitteln, zahlreiche Wohngifte wie Formaldehyde, Holzschutzmittel, Lacke, die die Luft in unseren Wohnungen verpesten, Schadstoffe im Trinkwasser).

 

Lebensmittelzusatzstoffe

 
Anlegung strengerer Maßstäbe an die Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen und gründlichere laufende Überwachung auf schädliche Rückstände. Inhaltsstoffe und Hilfsmittel in Lebensmitteln müssen vollständig und gut erkennbar deklariert werden. Einführung des Gütesiegels „Gentechnikfrei“ oder zumindest eine vollständige Deklaration bestrahlter oder gentechnisch erzeugter Lebensmittel auch unterhalb der derzeit vorhandenen Kennzeichnungsschwelle.

 

Gentests

 
Klare und restriktive gesetzliche Regelungen bezüglich Gentests in der Versicherungswirtschaft anstatt ungenügender Selbstverpflichtungserklärungen.

 

Tiermehlfütterung

 
Definitives Verbot der Tiermehlfütterung an Nutztiere.

 

Beweislastumkehr

 
In Verbraucherschutzfragen ist generell die Beweislastumkehr anzustreben, auch bei Bankgeschäften.

 

Ausnahmeregelungen im Verbraucherinformationsgesetz

 
Die Ausnahmeregelungen im Verbraucherinformationsgesetz sind weitgehend zu streichen und die Gebühren für Auskünfte sind auf maximal 50 € zu begrenzen. Bei Genehmigungsverfahren, welche zumindest eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind die Öffnungszeiten der betroffenen Behörden arbeitnehmerfreundlich zu erweitern.