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Pressemitteilung

ÖDP empört über Missbrauch von Steuergeldern durch die Bundestagsfraktionen

Jan Altnickel (ÖDP): „Laxe Kontrollen und mangelnde Unabhängigkeit sind ein Problem!“

Jan Altnickel ist Beisitzer im Bundesvorstand der ÖDP. Foto: ÖDP Bundespressestelle.

Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL von vergangenem Freitag, sehen sich alle Bundestagsfraktionen der Legislaturperiode des 17. Deutschen Bundestags (zwischen 2009 und 2013) mit erheblichen Vorwürfen der Veruntreuung von Millionen an Steuergeldern für Parteiwerbung im Zusammenhang mit dem Bundestagswahlkampf 2013 konfrontiert. Auslöser war ein jahrelang unter Verschluss gehaltener Prüfbericht des Bundesrechnungshofes.
Den Bundestagsfraktionen ist es untersagt, Steuergelder für Parteiwerbung, statt für die eigentlich neutraler gehaltene Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen zu verwenden. „Die Praxis zeigt diesbezüglich aber immer wieder grobe Verstöße, die weder ausreichend geahndet werden, noch Folgen für die Zukunft in diesem Bereich haben. Der Bundesrechnungshof ist machtlos, da er die Parteien nicht bestrafen kann, dies müssten sie selbst tun, bzw. die von einem Parteienvertreter geleitete Verwaltung des Bundestags. Hier herrscht demnach ein Interessenskonflikt, der unbedingt gelöst werden muss“, so Jan Altnickel, Mitglied im Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

„Offenbar wird zudem mit unterschiedlichem Maß gemessen. Denn obwohl die FDP laut Bundesrechnungshof die Mittel am stärksten für Parteiwerbung missbrauchte, kam sie um ein Bußgeld komplett herum“, gibt Altnickel die Recherchen des SPIEGEL wieder. „Wir wünschen uns ein neutrales Gremium, welches solche Fälle begutachtet und unabhängig von den Parteien seine Urteile fällt. Als Entscheidungsgrundlage wiederum braucht es klare Regeln, was genau zur illegalen Parteienfinanzierung aus Fraktionsmitteln zählt. Wir wollen nicht die nötige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen in Frage stellen, diese muss jedoch so neutral wie möglich gehalten werden und regelmäßig und vor allem zeitnah hinsichtlich der Legitimität überprüft werden. Bei Verstößen müssen die Strafen höher sein. Sie dürfen nicht, wie aktuell, deutlich unter den zweckentfremdeten Werbeausgaben liegen. Alles andere ist dem Steuerzahler nicht vermittelbar und beschädigt das Vertrauen in unsere gewählten Volksvertreter und deren Politik“, so Altnickel abschließend.

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