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Pressemitteilung

ÖDP enttäuscht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten

Maier zeigt sich enttäuscht, dass das Töten männlicher Küken vorerst weiter erlaubt wird

Ludwig Maier

Der Vorsitzende des Bundesarbeitskreis Landwirtschaft, Tierschutz & Gentechnik in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zeigt sich enttäuscht, dass das Töten von männlichen Küken vorerst weiter erlaubt bleiben soll, aber ist dennoch hoffnungsvoll für einzelne Auslegungen des Gerichts. Das Bundesverwaltungsgericht lässt das Kükentöten vorerst weiter zu. Es führt dafür drei „besondere Umstände“ an:
• Das Töten der Eintagsküken wurde jahrzehntelang hingenommen. Vor diesem Hintergrund kann kein sofortiges Ende verlangt werden.
• Ohne Übergangsfrist müssten die Brütereien zuerst auf die unausgereifte Aufzucht der männlichen Küken und später nochmals auf die Geschlechtsfrüherkennung im Ei oder auf ein ausgereifteres Verfahren der Aufzucht umstellen. Diese doppelte Umstellung wiegt nach Auffassung des Gerichts schwerer als eine einmalige Umstellung.
• Eine Alternative ist bald verfügbar.

„Es ist enttäuschend, dass das Bundesverwaltungsgericht keinen sofortigen Stopp des Kükentötens geurteilt hat eine klare und kurze Frist wäre deutlich besser gewesen“, so Maier weiter. „Das ist aus ÖDP-Sicht so nicht hinnehmbar“, sagt Maier. „Hier wird überdeutlich, dass die Tierschutzgesetze bei weitem nicht ausreichend sind. Wenn wir wirkungsvoll für die Tiere was erreichen wollen, dann müssen wir anerkennen, dass Tiere Rechte haben, denn wir in der ÖDP erkennen an, dass Tiere einen eigenen Rechtsstatus haben.“

Der Satz „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (§ 1 Tierschutzgesetz) hat aber jetzt ein deutlich höheres Gewicht als vor dem Urteil. Zuvor haben Gerichte den „vernünftigen Grund“ meistens nicht im Sinne der Tiere ausgelegt. Auch die Tierindustrie führt immer wieder an, dass man Verbesserungen aus Kostengründen nicht vornehmen könne. Jetzt haben wir ein höchstrichterliches Urteil, das eine strengere Auslegung fordert, was für die anderen Gerichte jetzt bindend ist. Das Bundesverwaltungsgericht sagt, dass „für einen Ausgleich zwischen dem Tierschutz und menschlichen Nutzungsinteressen“ zu sorgen ist. „Die einseitige Auslegung zugunsten der Tierindustrie ist damit beendet, das freut mich umso mehr. Dies ist ein höchstrichterliches Urteil, das besagt, dass das Tierschutzgesetz „nicht nur das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch sein Leben schlechthin“ schützt. Das ist eine bahnbrechende Auslegung des Gerichts“, sagt Maier.

Das Urteil zeigt aber auch wieder die Untätigkeit unserer Politik im Bereich Tierschutz und Tierrechte - denn diese ist bei dieser Thematik wieder einmal jahrzehntelang untätig geblieben. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner steht jetzt unter extremem Druck. Wenn ihr das nicht gelingt, dies schnellstmöglich umzusetzen, wird sie sich einer Klagewelle ausgesetzt sehen mit dem Ziel der Feststellung, dass das Kükentöten jetzt definitiv beendet werden muss.

Für Strafanzeigen ist § 17 Tierschutzgesetz besonders relevant: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“. Hier hatten die Staatsanwaltschaften den „vernünftigen Grund“ zuvor meist sehr tiernutzerfreundlich ausgelegt. Jetzt müssen sie die strengere Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts befolgen. Ein Beispiel ist die Strafbarkeit der Tötung „überzähliger“ Ferkel in der Schweinezucht. „Aus unserer Sicht ist jetzt klar, dass es dafür keinen „vernünftigen Grund“ gibt und dass der Lebensschutz greift“, freut sich Maier.

Die Tierindustrie beruft sich ständig auf zu hohe Kosten, die eine Beendigung von Schmerzen, Schäden und Leiden unmöglich machten. Beispiele sind die Abschaffung von betäubungslos durchgeführten Amputationen (z. B. Eckzähne und Ringelschwänze bei Schweinen, Schnabelspitzen bei Puten und Enten, Hörner bei Rindern). Diese Argumente sind jetzt nicht mehr haltbar und über Verbandsklagen sehr gut angreifbar. „Hier wird auch überdeutlich, dass der politische Wille nicht da ist bei den Regierenden Parteien für mutige Entscheidungen für mehr Tierschutz und für die Tierrechte und auch der Bauernverband nimmt hier durch seine „Pro-Agrarindustriehaltung“ eine unrühmliche Rolle ein“, so Maier abschließend.

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