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ÖDP kritisiert Abweisung ihrer Klage durch Bundesverfassungsgericht (21.09.2015)

ÖDP klagte gegen die verdeckte Parteienfinanzierung

Die ÖDP klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die verdeckte Parteienfinanzierung des Bundestags durch Parlamentsfraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahe Stiftungen (Aktenzeichen: 2 BvE 4/12).

Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim legte in der Klagebegründung (92 Seiten plus 18 Anlagen) dar, dass die Staatsgelder für Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahe Stiftungen seit den 60er Jahren mangels Kontrolle und Grenzen exorbitant hochgeschossen sind und diese Trennung von Fraktion und Partei nicht immer gewährleistet ist. Er monierte, dass diese Ressourcen vielfach auch den Mutterparteien zu Gute kommen. Da davon nur diejenigen Parteien profitieren, die Mandate im Bundestag oder in den Landtagen haben, werden kleinere Parteien massiv benachteiligt. Zur Begründung der Klage schreibt von Arnim: „Die Entwicklung ist also nicht nur unter dem hier herausgestellten Gesichtspunkt der Chancengleichheit von Bedeutung, sondern darüber hinaus auch unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung hin zu bürgerfernen Staatsparteien, die für die zunehmende Lücke zwischen Politik und Bürgern mit verantwortlich sind.“

Die Organklage der ÖDP, ein aktueller Überblick von Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Stand 1. Quartal 2015)

Seit nunmehr fast drei Jahren ist beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig, in welchem die Ökologisch-Demokratische Partei gegen die verdeckte Parteienfinanzierung durch Fraktionen, parteinahe Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeiter klagt, welche sie in verfassungswidriger Weise in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. In dem Verfahren sind inzwischen rund 200 Seiten Schriftsätze gewechselt. Auf die Klageschrift der ÖDP von 2012 haben der Bundestag und die CDU/CSU-Fraktion schriftsätzlich geantwortet, worauf die ÖDP wiederum replizierte, was den Bundestag zu einem weiteren Schriftsatz veranlasste, worauf die ÖDP wiederum antwortete. Die Klageschrift und die Schriftsätze der ÖDP sind im Internet allgemein zugänglich (www.arnimvon.de). Nach der jüngsten Äußerung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts soll eine Entscheidung noch im ersten Halbjahr 2015 getroffen werden. Die ÖDP wird vom Verfasser vertreten.

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Chancengleichheit verletzt

Die Parteienfinanzierung in Deutschland ist ein heikles Feld und in der öffentlichen Diskussion bisher kaum umfassend beleuchtet worden. Insbesondere wenn man unter dem Strich die Wettbewerbsvorteile der sogenannten etablierten Parteien gegenüber kleinen Parteien, wie z.B. der ÖDP, sich vor Augen führt, die die gewaltige verdeckte Parteienfinanzierung der Parlamentsparteien bewirkt. Die ÖDP steht für mehr Demokratie, dies bedeutet aber auch Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, wie sie ausdrücklich in dem von uns erstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2004) festgehalten ist. Und diese wollen wir uns diesmal wieder vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten, weil hier der Bundestag grundsätzlich in eigener Sache ohne Kontrolle entscheidet.

Stellungnahme von Prof. Dr. von Arnim zur Pressekonferenz am 18. Juni 2012 in Karlsruhe

Um den Wald vor lauter Bäumen nicht zu übersehen, möchte ich den roten Faden sichtbar machen, der die Klage durchzieht. Es geht um verdeckte staatliche Parteienfinanzierung via Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und Parteistiftungen, die alle, formal getrennt voneinander, große Summen aus dem Staatshaushalt erhalten, die dann letztlich aber zum guten Teil wieder zusammenfließen. Die verschleierte Staatsfinanzierung schafft zwei große Probleme: Erstens lässt sie die Parlamentsparteien allmählich von Mitglieds- und Bürgerparteien zu Staatsparteien werden. Das widerspricht dem Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien. Zweitens sind die Konkurrenten der Parlamentsparteien, die kleineren außerparlamentarischen Parteien, von den zusätzlichen Ressourcen völlig ausgeschlossen. Das widerspricht dem Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. In unserer Klage steht – aus prozessualen Gründen – die Verletzung der Chancengleichheit zu Lasten kleinerer Parteien ganz im Vordergrund.

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Entwicklung der "verdeckten" Parteienfinanzierung

Stellungnahme des Bundesschatzmeisters

Die ÖDP beantragt festzustellen, dass der Deutsche Bundestag – Antragsgegner – durch das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 bei der Bewilligung von

• rund 81 Mio. Euro für die Fraktionen des Bundestags
• rund 152 Mio. Euro für persönliche Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten und
• rund 98 Mio. Euro für Globalzuschüsse der politischen Stiftungen

gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen hat, indem er seine Befugnisse dadurch missbraucht, dass er den Fraktionen, den Abgeordneten und den politischen Stiftungen Mittel zuerkannt hat, die durch ihre Bedürfnisse nicht gerechtfertigt sind und eine verschleierte Finanzierung der im Bundestag vertretenen Parteien darstellen.

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