Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

5 Jahre konsequenter Nichtraucherschutz in Bayern

ÖDP-Initiative schützt und rettet Leben

Foto: Denis Junker - fotolia.de

Mit dem Volksbegehren „Leben und leben lassen – für echten Nichtraucherschutz“ hatte im Mai 2009 die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Bayern eine Lawine losgetreten.
Am 1. August 2009 sollte das neue CSU/FDP-Gesetz zur Abschaffung des Nichtraucherschutzgesetzes in Bayern in Kraft treten, was seinerzeit die ÖDP auf den Plan rief. Der Nichtraucherschutz sollte auch für Kinder in Volksfestzelten, Besucher von Gaststätten, Menschen mit Atemwegserkrankungen, Wirte und ihre Familien und Bedienungen an ihrem Arbeitsplatz gelten. Für die Begründung des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens bediente sich die ÖDP des Gesetzestextes des bisherigen Nichtraucherschutzgesetzes. Einzig die darin enthaltene winzige Ausnahmeregelung der sog. "Raucherclubs" wurde gestrichen. Eine Aufweichung sollte verhindert werden.

Offensichtlich war die Zeit reif für einen konsequenten Nichtraucherschutz ohne Ausnahme. In kürzester Zeit konnten die erforderlichen 25.000 Unterschriften gesammelt werden, die bis zur Einreichung des Volksbegehrens am 17. Juli 2009 auf 40.590 Unterschriften angewachsen waren. Während der Prüfung durch das Innenministerium gelang es, ein breites überparteiliches Bündnis von Parteien, Verbänden und gesundheitsbezogenen Berufsgruppen zu gewinnen, das letztlich dem Volksbegehren zum Erfolg verhalf. Nachdem die Staatsregierung nicht zum Einlenken bereit war, stand fest: Jetzt liegt der Nichtraucherschutz in der Hand der bayerischen Wählerinnen und Wähler. Und die wollten das „bayerische Reinheitsgebot für Wirtshaus- und Festzeltluft.“ Am 05.07.2010 hatten bei einer Wahlbeteiligung von 37,7 Prozent über 61 Prozent der Wählerinnen und Wähler für den Volksentscheid „JA zum Nichtraucherschutz“ gestimmt. Gabriela Schimmer-Göresz, Bundesvorsitzende der ÖDP, wertet dies nicht nur als Erfolg der direkten Demokratie, sondern auch als einen erfolgreichen Beitrag zum Gesundheitsschutz. Es gelte als nachgewiesen, dass Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie zum Rückgang von Herzinfarkten und ihren Vorstufen führen. Die gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen würden gemindert. Ein konsequenter Nichtraucherschutz helfe chronische, schwere Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislaufsystems sowie Krebserkrankungen mit Todesfolge zu vermeiden. Besonders positiv bezeichnet die ÖDP-Bundesvorsitzende die Erkenntnis, dass es nach Einführung des Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie nicht zu den prognostizierten horrenden Umsatzeinbußen gekommen ist.

Zurück