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Pressemitteilung

„Bayrisches Rauchverbot hat sich bewährt!“

Sebastian Frankenberger (ÖDP) freut sich über die Stärkung des bayrischen Nichtraucherschutzes durch die Karlsruher Richter

Bundesverfassungsgericht stärkt Nichtraucherschutz. Foto: © coolibri - Fotolia.com

In Bayern herrscht seit dem erfolgreich durchgeführten Volksbegehren „Nichtraucherschutz“ aus dem Jahre 2010 das strengste Rauchverbot in ganz Deutschland.
Gastronomen versuchen seitdem die Gesetzeslage mit den einfallsreichsten Mitteln zu umgehen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen weiteren Umgehungsversuch abgewiesen. Ein Gastronom hatte über einen „Raucherverein“ versucht das geltende Rauchverbot zu umgehen. Daraufhin erhielt die Betreiberin von den Behörden ein Bußgeld, wogegen Sie vor Gericht Einspruch einlegte. Die Beschwerde wurde von Karlsruhe nun jedoch endgültig abgewiesen.

Sebastian Frankenberger, Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und Kopf des besagten Volksbegehrens aus dem Jahr 2010 begrüßt das Statement des Gerichts für echten Nichtraucherschutz: „Es ist schon absurd, wie vereinzelt immer noch versucht wird, das deutliche Votum der bayrischen Bevölkerung zu ignorieren. Meinem Eindruck nach ist das Rauchverbot auch bei den Rauchern mittlerweile in weiten Teilen akzeptiert. Viele wünschen sich keine Rückkehr zur davor geltenden Regelung. Gut ist, dass uns nun auch das Bundesverfassungsgericht den Rücken gestärkt hat. Andernfalls wäre das Verbot bald löchrig wie ein geräucherter Schweizer Käse geworden“, erklärte Sebastian Frankenberger.

Die ÖDP setzt sich seit Jahren erfolgreich für den Schutz der Nichtraucher im öffentlichen Raum ein. Durch die besonders positiven Gesetze in Bezug auf Volksbegehren in Bayern, war es ihr unter der Führung von Sebastian Frankenberger im Jahr 2010 gelungen, dass in bayrischen Gaststätten, Brauhäusern und Kneipen seitdem kein Glimmstängel mehr geraucht werden darf.  

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