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Pressemitteilung

Bundesteilhabegesetz (BTHG) muss den Anforderungen der Teilhabe gerecht werden

Und zwar jetzt! - ÖDP fordert konsequentere Umsetzung

Heidi Hauer

Mainz. Seit vielen Jahren wird über ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf Bundes- und Länderebene verhandelt. Jetzt gibt es die erste Vorlage für den Bundestag und des Bundesrates. „Die Vorlage des BTHG frustriert alle am Prozess beteiligten Organisationen, weil sie weit hinter den eingeforderten Zielen zurückbleibt. Es kann sich allenfalls um eine Mogelpackung handeln“, so Heidi Hauer, bundespolitische Sprecherin der ÖDP für „Gesellschaftliche Teilhabe“.

Sind behinderte Menschen auf „Persönliche Assistenz“ angewiesen, erhalten sie zumeist Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Lediglich die Eingliederungshilfe wird aus dem Sozialhilferecht herausgelöst, die Hilfe zur Pflege bleibt Sozialhilfe. Das bedeutet, dass eventuelle Verbesserungen in der Eingliederungshilfe den Betroffenen rein gar nichts bringen! (§ 91 I SGB IX).

Selbstbestimmung ja, wenn es billig ist: Bisher galt der Grundsatz: ambulant vor stationär! Es ist besser man wohnt zu Hause oder in einer eigenen Wohnung, als in einem Heim. Dieser Vorrang entfällt, sodass das Wohnen in den eigenen vier Wänden künftig oft nur dann „erlaubt“ werden wird, wenn es günstiger ist oder ein Leben im Heim unzumutbar ist. (§ 104 II SGB IX).

Wer spart hat verloren: Um die lebensnotwendigen Hilfen zu erhalten, dürfen behinderte Menschen kaum Geld sparen. Von ihrem Einkommen wird ihnen – neben den normalen Steuern und Sozialabgaben – 24% des über dem Freibetrag liegenden Einkommens abgezogen und Vermögen, also auch Bausparverträge oder Lebensversicherungen, dürfen sie nicht in einem Wert von mehr als zunächst 25.000 € besitzen (§ 137 II und § 140 SGB IX). Bei Hilfe zur Pflege verbleibt es im Grundsatz bei 2.600 €. Behinderte sind nicht behindert genug, d.h. um Hilfen zu erhalten, muss man laut dem Entwurf in 5 von 9 Lebensbereichen eingeschränkt sein (§ 99 SGB IX). Wer z.B. aufgrund einer Sehbehinderung Hilfe zur Mobilität und beim Lernen benötigt, ist nicht behindert genug, um Eingliederungshilfe beanspruchen zu können.

Was ist wichtig? Die Eingliederungshilfe entscheidet was wichtig ist: Hör- oder sprachbehinderte Menschen sollen nur dann Hilfen zur Kommunikation erhalten, wenn das aus „besonderem Anlass“ nötig ist. Sich mit Freunden, Bekannten oder der Kassiererin im Supermarkt verständigen – unwichtig (§ 82 SGB IX).

Menschen mit Behinderung im Ehrenamt: Behinderte Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, erhalten hierfür keine Assistenz mehr. Sie sollen Familie, Freunde oder Nachbarn fragen. Andere Möglichkeiten sind nicht mehr vorgesehen. (§ 78 Abs. 5 SGB IX).

Eltern können ihren behinderten Kindern nicht ausreichend helfen: Wollen Eltern ihrem behinderten Kind als Absicherung etwas vererben, damit es z.B. nicht auf staatliche Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, geht das nicht. Das Kind muss – wenn es Hilfe zur Pflege bekommt – weiterhin den kompletten Betrag, bis auf 2.600 €, abgeben.

Sozial schwächere Menschen werden noch mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt. „Die ÖDP fordert mehr soziale Gerechtigkeit bei der Behandlung von Menschen mit Behinderung. Eine wirtschaftlich, sozial und gerechte Umverteilung der Eingliederungshilfe muss endlich erfolgen! Soziale Ungerechtigkeit: nicht mit der ÖDP“, so Hauer. „Die ÖDP steht für soziale, faire und gerechte Verteilung im Sozialstaat. Die ÖDP steht für einfache und klare Verteilung der Eingliederungshilfe! Die ÖDP fordert eine gerechte Eingliederungshilfe im Bundesteilhabegesetz (BTHG) in einfacher und verständlicher bzw. leichter Sprache. Und zwar jetzt!“ 

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