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Pressemitteilung

Die Verschärfung der Polizeigesetze führt in den Überwachungsstaat

ÖDP lehnt die schleichende Unterwanderung der Freiheitsrechte ab

Ulrich Brehme

„Die Überwachung der deutschen Bevölkerung wird von der CDU/CSU immer weiter ausgeweitet“, so Ulrich Brehme, ÖDP-Mitglied und Initiator der Resolution der ÖDP zum PAG-Gesetzentwurf auf dem Bundesparteitag in Aschaffenburg, mit Blick auf die aktuelle Abstimmung im Bayerischen Landtag.

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) lehnt die schleichende Unterwanderung der bürgerlichen Freiheitsrechte, wie dem Schutz privater Daten, dem Telekommunikationsgeheimnis, der Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Polizei und andere staatlichen Behörden wie in diesem Gesetzentwurf ab.

Horst Seehofer (CSU) plane aktuell als neuer Bundesinnenminister, eine massive Ausweitung der Überwachung in Deutschland. In Bayern habe er das mit dem neuen bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) und dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) bereits vorgemacht. Nach dem Vorbild Bayerns wird jetzt von CDU/CSU überall in Deutschland versucht, die „präventivpolizeilichen Standardmaßnahmen“ weiter zu verschärfen. Dabei geht es nicht nur um Terrorismus, sondern um Ermittlungen im Bereich der normalen Kriminalität ohne konkrete Hinweise auf Straftaten.

Dazu gehört neben der Ortung von Handys und der Funkzellenabfrage auch das Abhören von Telefongesprächen, die Überwachung und die Onlinedurchsuchung mit Trojanern. Die Polizei soll in Zukunft auch auf Massendaten zugreifen können, eigene Massendatenerfassungen vornehmen dürfen und mit den Geheimdiensten einen umfangreichen Datenaustausch pflegen. Eine Benachrichtigung der Betroffenen kann und wird daher wohl auch unterbleiben. Mit diesem Gesetz wird das Prinzip der unhintergehbaren Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufgegeben. Die Normen des Grundgesetzes und des Datenschutzes werden so in grober Weise gebrochen.

Mit der Nutzung der neuen Überwachungstechnologien werde die Grundlage für neue Überwachungsstrukturen gelegt. „Der Gesetzgeber hat aber eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen“ so Ulrich Brehme.

In Bayern hat die Polizei die Möglichkeit nach dem PAG „Gefährder“ 3 Monate in Vorbeugehaft einzusperren und kann diese Haft dann durch einen Richter unbegrenzt für jeweils 3 weitere Monate verlängern lassen. Hinter diesem Gefährderbegriff steht des „Feindstrafrecht“, nachdem für erklärte Feinde (Gefährder) ein anderes Recht gilt, als für alle anderen Bürger. „Das PAG ist ein Gesetz, das die Kompetenzordnung der öffentlichen Gewalt immer weiter übergeht. Wir sind, das kann die Bundesregierung kaum bestreiten, auch in Deutschland auf dem Weg in einen Überwachungsstaat“, so Brehme.

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