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Pressemitteilung

Geplantes Bundeswahlgesetz: Kritik an Regeln für Pandemie

ÖDP-Generalsekretär Moseler: "Das ist ein Armutszeugnis für die GroKo!"

Geplantes Bundeswahlgesetz: Claudius Moseler kritisiert Regeln für Pandemie

Dr. Claudius Moseler

Am 9. September ist auf Antrag der GroKo-Parteien im Bundestag eine Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgesehen. In Zukunft soll das Bundesinnenministerium ermächtigt werden, in einem Pandemie- oder Katastrophenfall durch Rechtsverordnung festzulegen, wie Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien auch ohne Versammlung für die Bundestagswahl aufgestellt werden können. „Dabei wird noch nicht einmal ein konkretes Ersatzaufstellungsverfahren festgelegt, weder digital, noch in Briefwahl oder in verkleinerten Versammlungen. Diese Gesetzesänderung ist ein Armutszeugnis und wird genauso in den Sand gesetzt, wie eine Vermeidung eines übergroßen Bundestages durch die Überhangmandate, die gestern Abend im Koalitionsausschuss der GroKo festgelegt wurden“, so ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. „Damit sind die Parteien in ihrem Aufstellungsverfahren der Willkür des Bundesinnenministeriums ausgesetzt.“ Moseler fordert den Bundestag auf, dieses Gesetz nachzubessern und konkrete, wirklich demokratische Regularien für den Katastrophen- und Pandemiefall im Wahlgesetz festzulegen.

Darüber hinaus drücken sich aber CDU/CSU und SPD auch vor der Frage, wie mit den erforderlichen Unterstützungsunterschriften für kleine Parteien umgegangen wird. Um flächendeckend mit Landeslisten antreten zu können, müssen Parteien, die nicht mit mindestens 5 Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, rund 30.000 Unterschriften im Bundesgebiet sammeln.

Mitten in der Corona-Pandemie steht auch die ÖDP vor der Herausforderung, Unterstützungsunterschriften für die Wahlantritte in den Bundesländern sammeln zu müssen: Angesichts der Abstandsregeln und Versammlungsbeschränkungen ein Riesenproblem. „Die ÖDP fordert für einen solchen Fall eine spürbare Verringerung der Anzahl der zu sammelnden Unterschriften. Dazu brauchen wir klare Regeln im Bundeswahlgesetz, die in dieser Gesetzesänderung fehlen“, so der ÖDP-Generalsekretär.

Moseler abschließend: „Da mit diesen Unterschriften die ‚Ernsthaftigkeit einer Kandidatur‘ nachgewiesen werden soll, fragt man sich ohnehin, warum die ÖDP dazu noch verpflichtet wird. Mit der Vertretung im Europäischen Parlament, über 500 kommunalen Mandatsträgern bundesweit und zahlreichen Bürgermeistern sowie kontinuierlichen Wahlantritten bei fast allen überregionalen Wahlen haben wir die Ernsthaftigkeit unserer politischen Arbeit ja wohl bereits mehr als ausreichend bewiesen.“

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