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Pressemitteilung

Haftstrafen für Waffenexporte - ÖDP begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes

Auch Dual-Use-Exporte müssen strenger kontrolliert werden

„Haftstrafen auf Bewährung für zwei Hauptverantwortliche sind das richtige Signal an alle Waffenexporteure. Auch die Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro für die Firma Heckler und Koch begrüßt die ÖDP", erklärt deren Bundesvorsitzender Christian Rechholz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Stuttgarter Landesgerichts von 2019 im bislang größten Prozess wegen illegaler Waffenexporte in Deutschland weitgehend bestätigt. Im Lauf des Prozesses hat der BGH auch eine mögliche Verjährung überprüft und verworfen. Jetzt stehen weitere 700 000 Euro Strafe für die Firma Heckler und Koch im Raum.

„Wer Waffen in Krisengebiete liefert, sollte überhaupt keine mehr produzieren dürfen. Ob das nun Kolumbien, Syrien oder Kongo ist, wo Gewalt herrscht, bringen Waffen keinen Frieden, sondern eine umfassende Politik der Konfliktvorbeugung mit friedenserhaltenden Maßnahmen. Ich würde mir wünschen, wir würden deutlich mehr Geld in die Bekämpfung von Hunger und Armut stecken, statt in Rüstung, das schafft Frieden", meint der ÖDP-Bundesvorsitzende. "Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Wer Fluchtursachen bekämpfen will, sollte aufhören, Waffen in alle Welt zu exportieren. Die ÖDP fordert deswegen auch, das Grundgesetz so zu ändern, dass der Bundestag bei Waffenexporten ein Kontrollrecht gegenüber dem Bundessicherheitsrat hat.

Die ÖDP hat aber nicht nur Kriegswaffen im Blick. Ihr ehemaliger Europaabgeordneter Klaus Buchner konnte einen Entwurf der Dual-Use-Verordnung im EU-Parlament maßgeblich verbessern. Darin wird geregelt, dass Elektronik und Computertechnologie zur Überwachung der Bevölkerung nicht an alle Staaten exportiert werden darf. Namentlich nicht an Länder, in denen die Menschenrechte verletzt werden. In der Zwischenzeit wurde allerdings der Entwurf verwässert. Jetzt müssen noch die EU-Mitgliedstaaten im Rat für die neuen Dual-Use-Exportregeln stimmen, bevor diese in Kraft treten können. 

Ich finde es mehr als bedauerlich, dass die deutsche Ratspräsidentschaft die Dual-Use-Verordnung auf Biegen und Brechen schnell aber lückenhaft zu Ende bringen wollte, nachdem der Rat die Verhandlungen jahrelang blockiert hat: Eine lückenhafte Verordnung hilft den Menschenrechten nicht! Zwar konnten einige Kernpunkte meiner Fraktion in den finalen Text eingebracht werden, doch alle guten Errungenschaften bringen nichts, wenn kritische Dual-Use Produkte überhaupt nicht von der Verordnung erfasst werden. Unsere Hoffnung ist jetzt, dass die EU-Mitgliedstaaten durch schärfere nationale Gesetze einige der Lücken schließe können“, kommentiert Manuela Ripa, die Nachfolgerin von Klaus Buchner im Europaparlament.

Symbolbild: Pixabay

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