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Pressemitteilung

MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) entsetzt über Einführung des Staatstrojaners

Buchner: „Weg in den Überwachungsstaat ist vorgezeichnet“

MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner

(Brüssel/22.06.2017) Heute beschließt der Bundestag ein weitreichendes Überwachungsgesetz, durch das in Deutschland der sogenannte „Staatstrojaner“ eingeführt werden soll. Künftig können Ermittlungsbehörden heimlich Schadsoftware auf elektronischen Geräten wie Computern oder Handys installieren und so die laufende Kommunikation mitlesen. Doch das neue Gesetzt geht noch weiter, wie Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) erläutert: „Mit dem Gesetz werden auch Online-Durchsuchungen erlaubt. Der Staat kann somit, nachdem eine entsprechende Software überspielt worden ist, auch auf alle gespeicherten Inhalte, die sich auf einem elektronischen Gerät befinden, zugreifen. Solch weitreichenden Maßnahmen sind unverhältnismäßig und zeichnen den Weg in den Überwachungsstaat vor“.

Der Europa-Abgeordnete verurteilt auch die Art und Weise, wie dieses Gesetz durch den Bundestag gedrückt werden soll. „Das neue Überwachungsgesetz wurde an ein anderes Gesetzgebungsverfahren angehängt, um eine öffentliche Debatte zu verhindern. Das Einführen eines Gesetzes mit solch schwerwiegenden Konsequenzen quasi durch die Hintertür ist ein Armutszeugnis für unser Parlament und der Ausdruck der Arroganz der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD“.

Prof. Buchner zeigt sich überzeugt, dass der massive Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, den das neue Überwachung-Gesetz mit sich brächte, vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Denn die Karlsruher Richter haben in einer früheren Stellungnahme dargelegt, dass für eine Online-Durchsuchung eine konkrete Gefahr bestehen müsse. In dem neuen Gesetzt ist ein rechtlich jedoch viel schwammigerer Begriff verwendet worden.

 

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