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Pressemitteilung

MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP): Fischereiabkommen der EU mit Marokko als illegal

Buchner: „Abkommen untergräbt das Selbstbestimmungsrecht der Westsahara“

MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner

(Straßburg/12.02.2019) Heute hat das Europaparlament mehrheitlich für ein neues Fischereiabkommen der EU mit Marokko gestimmt. Künftig dürfen Fangflotten aus der EU vor den Küsten Marokkos und der Westsahara ihre Netze auswerfen, im Gegenzug erhält Marokko mehr als 200 Millionen Euro über die kommenden vier Jahre.

Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), hat gegen das Abkommen gestimmt. Nach Meinung von Prof. Buchner ist das Abkommen illegal. Dazu Prof. Buchner: „90 Prozent der durch das Abkommen betroffenen Fischgründe befinden sich vor der Küste der seit 1975 von Marokko besetzten Westsahara. Diese Besatzung ebenso wie die Annexion eines großen Teils des Territoriums der Westsahara durch Marokko verstoßen eindeutig gegen das Völkerrecht. Die „Polisario Front“, die laut UNO die einzige rechtmäßige Vertreterin der Bevölkerung der Westsahara ist, war nicht an den Verhandlungen zum Fischereiabkommen beteiligt. Nach Meinung der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wäre dies aber zwingend notwendig gewesen. Deshalb ist das heute beschlossene Abkommen illegal.“

Der Europaabgeordnete betont, dass das Abkommen das Selbstbestimmungsrecht der Westsahara auch deswegen untergräbt, weil die im Abkommen vorgesehenen Zahlungen der EU an Marokko unter anderem zu einer verstärkten Ansiedlung von marokkanischen Fischern an der Küste der Westsahara vorgesehen sind. Damit akzeptiert die EU indirekt die Okkupation und torpediert die Friedensbemühungen der UNO und deren Sonderbeauftragten Horst Köhler.

Der ÖDP-Politiker Buchner zeigt sich insbesondere von der konservativen EVP-Fraktion (CDU und CSU) enttäuscht. „Die EVP-Fraktion hat eine Überprüfung des Abkommens durch den EuGH abgelehnt. Damit riskiert sie eine Blamage, wenn das Abkommen in einem neuen Prozess für ungültig erklärt wird.“

Prof. Buchner wird eine Klage vor dem EuGH unterstützen.

 

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