Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Nationale Umsetzung der Opt-Out-Regelung bei Genpflanzen in Gefahr

ÖDP kritisiert neue EU-Regelung

Der Bundeslandwirtschaftsminister plant, bei der anstehenden nationalen Umsetzung der Opt-Out-Regelung (Ausstiegsklausel) der EU für GVO-Pflanzen (Gentechnisch Veränderter Organismus) die Verbotskompetenz in die Hände der Bundesländer zu geben. Ludwig Maier, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Landwirtschaft von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), sieht darin eine Aufweichung des nationalen Anbauverbotes von gentechnisch veränderten Organismen. Diese Regelung würde die Verbotskompetenz der Bundesrepublik Deutschland vollständig aushebeln. Maier fordert deshalb Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, Wirtschaftsminister Gabriel, Umweltministerin Hendricks und alle betroffenen Länderminister auf, die nationale Opt-Out-Regelung im Bereich GVO nicht aufzuweichen. Maier: „Dies wäre ein Verrat am Grundrecht auf Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und eine Gefahr für eine intakte Umwelt.“

Maier zitiert in diesem Zusammenhang eine Veröffentlichung in „Topagrar“: „Die Minister einigten sich auf den Zwei-Stufen-Ansatz der griechischen Ratspräsidentschaft: Danach sollen kritische Mitgliedstaaten Unternehmen, die eine Anbauzulassung für eine gentechnisch veränderte Nutzpflanze beantragen, unter Vermittlung der EU-Kommission zunächst auffordern, ihr Territorium von der Anbauzulassung auszunehmen. Falls sich das Unternehmen weigert, kann die Regierung in einem zweiten Schritt unter Verweis auf eine Reihe von Gründen ein Anbauverbot erlassen. Zulässig wären beispielsweise befürchtete negative Effekte vor Ort durch eine Änderung der landwirtschaftlichen Praktiken, der Biodiversität oder des Landschaftsbildes - aber keine Gesundheits- oder Umweltrisiken.“

(Quelle: http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Rat-unterstuetzt-Opt-out-Regelung-im-Gentechnikrecht-1470248.html)

Maier hält es für ein Unding, dass Gesundheits- und Umweltrisiken nicht als nationaler Verbotsgrund für GVO gelten sollen. Hier werde das Recht auf freie Berufsausübung und auf Eigentum höher bewertet als die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

Maier wörtlich: „Diesen Angriff auf unsere Demokratie und unseren Rechtstaat verurteilen wir auf das Schärfste. Wir fordern Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und alle betroffenen Länderminister eindringlich auf, mit ihrem Beschluss das nationale Anbauverbot von GVO sicherzustellen. Weiter fordern wir Sie, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, auf, setzten Sie sich für ein europäisches Anbauverbot von GVO ein. Die Bürgerinnen und Bürger und kommende Generationen werden es Ihnen danken!“

Zurück