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Pressemitteilung

ödp begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kommunalwahlrecht

„Das Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde ist ein Erfolg für kleine Parteien.“ Diese Aussage trifft Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp).

Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst die Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein gekippt und damit einer Klage kleinerer Parteien stattgegeben. Die ödp im Saarland hatte vor 10 Jahren beim saarländischen Verfassungsgericht ebenfalls gegen die Hürde geklagt, war aber gescheitert. „Jetzt muss es nur noch Chancengleichheit im Saarland, in Thüringen und in Rheinland-Pfalz (3,03 %-Hürde) geben“, fordert Moseler. Alle drei genannten Bundesländer hätten auf kommunaler Ebene Sperrklauseln. Der ödp-Politiker prüft nun rechtliche Schritte, um auch in diesen Ländern eine Änderung des Kommunalwahlrechts zu erreichen.

 

Moseler entgegnete auf Vorwürfe, dass Parteienvielfalt das Regieren in den Parlamenten erschwere: „In den meisten Bundesländern gibt es keine Sperrklausel auf kommunaler Ebene. Von einer Zersplitterung und Handlungsunfähigkeit kann überhaupt keine Rede sein.“ Vielmehr könnten sich diejenigen Parteien durchsetzen, die die Wähler überzeugten. „Auch kleineren Parteien muss die Chance gegeben werden, sich gegen die Konkurrenz zu behaupten“, so Moseler. Der Ökodemokrat erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Änderung des Parteiengesetzes vor drei Jahren die Bedeutung kleiner Parteien für die politische Vielfalt in einem Mehrparteiensystem betont hatte. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde vor 10 Jahren die kommunale 5%-Hürde auf Klage der ödp gekippt.

 

 

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

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