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Pressemitteilung

ÖDP besorgt über CDU-Demokratie-Verständnis

Roleff: „Der CDU-Parteitag irrt mit Forderung nach 3%-Hürde bei Europawahlen“

„Die CDU bleibt weiter auf ihrem europapolitischen Holzweg“, so Werner Roleff aus Köln, Beisitzer im Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und regelmäßiger  Prozessbeobachter beim Bundesverfassungsgericht, „denn nun hat der CDU-Bundesparteitag in Hannover ohne eine tragfähige Begründung die Bundesregierung und die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion per Beschluss aufgefordert, sich für eine 3%-Hürde bei den nächsten Europawahlen einzusetzen.“

 Als Argumente werden abermals – wie bereits 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos – eine „drohende Zersplitterung des Europa-Parlaments“ sowie die „Gefahr von Funktionsstörungen“ in europäischen Gremien angeführt. Beides jedoch hat das Bundesverfassungsgericht am 09.11.11 in seinem Urteil zur verfassungswidrigen 5%-Hürde ausdrücklich zurückgewiesen.

 Roleff: „Damit irren die CDU-Delegierten mit ihrer Forderung nach einer neuen EU-Wahl-Sperrklausel, diesmal in Form einer 3%-Hürde. Und außerdem muss man sich angesichts fataler Demokratie-Defizite bei der CDU ebenfalls Sorgen machen.“ Damit bezieht sich der ÖDP-Politiker auf Äußerungen der Hamburger CDU-Europa-Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram (s. www.abgeordnetenwatch.de). Diese befürchtet nämlich für „die großen deutschen Parteien … einen beträchtlichen Verlust an Gestaltungskraft in ihren Europa-Parlaments-Fraktionen und in den Parlamentsgremien“, falls es keine neue Sperrklausel gäbe. Weiter behauptet sie, dass „die großen Volksparteien … viel besser in der Lage [sind], die unterschiedlichen Strömungen in einer komplexen Gesellschaft in einem demokratischen Prozess zu bündeln … und dann kraftvoll im Europa-Parlament zu vertreten.“

 Statt sich wie die CDU ans „Argument der Macht“ zu klammern, sollte nach Meinung der ÖDP vielmehr die Macht der Argumente zählen, nämlich die im Grundgesetz verbürgte Wahlrechtsgleichheit der Bürger und die Chancengleichheit der Parteien – unabhängig von ihrer Größe. „Es ist schon entlarvend“, findet Roleff, „wie in der CDU offensichtlich manche glauben, sie hätten ein Monopol auf politische Gestaltungskraft, und die Größe einer Partei würde etwas über deren politische Klugheit aussagen.“ Schon am 16.12.08 urteilte der Verfassungsgerichtshof NRW in einem anderen für die ÖDP erfolgreichen Verfahren: „Die Entscheidung darüber, welche Partei … die Interessen der Bürger am besten vertritt, obliegt nicht dem Wahlgesetzgeber, sondern dem Wähler.“ Daher ist Werner Roleff sehr zuversichtlich, dass eine neue 3%-Hürde vor dem Bundesverfassungsgericht abermals keinen Bestand haben wird.

 

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