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Pressemitteilung

ödp Bundesvorstand klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag

Am heutigen Freitag haben Vertreter des Bundesvorstands der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage den soeben vom Bundesrat verabschiedeten Europa-Reformvertrag eingereicht.

Dazu sagt Prof. Dr. Klaus Buchner, Bundesvorsitzender der ödp: „Wir klagen dagegen, dass die deutsche Staatlichkeit durch den Reformvertrag nahezu ganz beseitigt wird. Aus der Europäischen Union soll quasi ein Staat entstehen, dem alle wesentlichen Hoheitsrechte übertragen werden. Das verstößt unserer Ansicht nach gegen das Grundgesetz.“

Die ödp klage also gegen die völlige Aushöhlung der Rechte des Bundestags, so Buchner. Schon jetzt seien über 80 Prozent der deutschen Gesetze nur Umsetzungen aus Brüssel. Buchner befürchtet, dass so die nationalstaatliche Souveränität vollends ausgehebelt werde, wenn der Reformvertrag in Kraft trete.

 

Weiter führt Buchner aus, dass sich die ödp auch gegen die vertraglich festgelegte Möglichkeit von Kampfeinsätzen der Bundeswehr, die nicht der Verteidigung dienen, wendet. „In der Praxis kann das durchaus bedeuten, dass die EU in einem fremden Staat einschreitet, nur um Kontrolle über die dortigen Ölreserven zu bekommen,“ erläutert der ödp-Politiker.

 

Zudem kritisiert die ödp, dass sich laut EU-Reformvertrag die Mitgliedsstaaten zu permanenter Aufrüstung verpflichten müssen. In Artikel 28a heißt es hierzu: „Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“

ödp-Politiker Buchner dazu: „Es besteht die Gefahr, dass die Europäische Rüstungsagentur Sanktionen gegen diejenigen Staaten aussprechen, die sich weigern, aufzurüsten. So erhält die Rüstungslobby Einfluss auf die Industriepolitik der Nationalstaaten. Demokratische Entscheidungsstrukturen werden folglich ausgehebelt.“

 

Die einzige Hoffnung, diesen Vertrag noch abzuwenden, sei die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, so Buchner. „Die Hüter unserer Verfassung haben auch in der Vergangenheit die Interessen der Bürger ernst genommen. Wir sind sicher, dass sich die Verfassungsrichter auch in dieser Angelegenheit nicht einschüchtern lassen und zum Wohl Europas entscheiden.“

 

 

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