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Pressemitteilung

ÖDP fordert ökologische Neugestaltung der Grundsteuer

Reform zügig umsetzen

Foto: MatejKastelic - shutterstock

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Regelung zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da sie vor allem gegen den Gleichheitsgrundsatz bei der Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoße. Die Richter geben dem Bundestag bis zum 31.12.2019 Zeit für eine Neuregelung. Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), erwartet von der Bundesregierung eine an ökologischen Kriterien orientierte Neuregelung dieser kommunalen Steuer: „Wer seine Flächen massiv zubetoniert, soll mehr zahlen, wer sparsam versiegelt, weniger. Die Grundsteuer muss daher primär auf die versiegelte Bodenfläche und weniger an der Wohnfläche ausgerichtet sein.“

Geeignete Freiflächen, Industriebrachen und bestehende Gebäude müssten nachhaltig für neuen Wohnraum genutzt werden. Grundsätzlich solle die Innenentwicklung, z.B. die Schließung von Baulücken oder Aufstockungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden, steuerlich begünstigt sein, um die Versiegelung der Natur in den Außenbereichen zu minimieren. „Denkbar wäre es auch, um Baulücken und Brachen für den Wohnungsbau zu mobilisieren, dass unbebautes Bauland genauso besteuert wird wie bereits bebaute Grundstücke. Für die Lebensqualität in den Städten gilt es aber auch darauf zu achten, städtische Grünflächen in Wohngebieten zu erhalten und am Ende nicht alles nachzuverdichten, was theoretisch möglich wäre“, so Moseler. Auch diesen Aspekt solle eine Grundsteuerreform berücksichtigen.

Eine am Immobilienwert ausgerichtete Grundsteuer hält die ÖDP dagegen für nicht zielführend, denn dies würde die für den Klimaschutz notwendigen Investitionen in die thermische Sanierung des Gebäudebestands wesentlich erschweren. „Investitionen für den Klimaschutz dürfen nicht mehr zu höheren Belastungen für Mieter und Eigentümer führen“, meint Claudius Moseler. „Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Für Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle, daher muss schnell Rechtssicherheit her“, so Moseler, der auch Fraktionsvorsitzender seiner Partei im Mainzer Stadtrat ist, abschließend.

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