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Pressemitteilung

ÖDP fordert Umdenken in der Familienpolitik

Frankenberger: „Elterngeld, Kindergeld, Betreuungsgeld in einen Topf“

„Elterngeld, Kindergeld, Betreuungsgeld sowie die Gelder für Krippen gehören in einen Topf und daraus muss ein Erziehungsgehalt finanziert werden“, so Frankenberger mit Blick auf die heutigen Verhandlungen im Familienausschuss des Deutschen Bundestags. Damit stellen wir für die Familien die Wahlfreiheit hinsichtlich der Kindererziehung wieder her. „Die von SPD und Grünen geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem Betreuungsgeld sind für die ÖDP absolut absurd. Eine `Anreizwirkung` besteht doch sowohl bei der staatlichen Krippen-Finanzierung wie beim Betreuungsgeld. Auch mit Blick auf die `Bedarfslagen` ist festzuhalten, dass das Kindergeld derzeit ebenfalls einheitlich an alle Eltern geht“, so ÖDP-Bundesvorsitzender Sebastian Frankenberger.

Die ÖDP fordert ein einheitliches Erziehungsgehalt für alle Eltern: Wenn im Betreuungsgeld eine verfassungswidrige Einflussnahme des Staates auf das Erziehungs-Verhalten der Eltern gesehen wird, bleibt nur ein Weg: Das Geld für die Kinderbetreuung ist den Eltern auszuhändigen. Erst dann können sie völlig frei entscheiden, ob sie es als Entlohnung für die eigene Betreuungsleistung behalten oder damit eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren wollen.

Die ÖDP begrüßt darüber hinaus die ausdrückliche Forderung mehrerer katholischer Verbände, die Erziehungsleistung von Eltern stärker anzuerkennen. Nach Meinung von Caritasverband, dem Familienbund der Katholiken, dem Kommissariat der deutschen Bischöfe und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken sollte das Betreuungsgeld - anders als geplant - allen Eltern gezahlt werden. „Nach ihren Vorstellungen sollten Eltern für die ersten drei Lebensjahre ein Betreuungsgeld von monatlich 300 Euro bekommen. Diese Forderung geht eindeutig in Richtung des Einstiegs in ein Erziehungsgehalt“, stellt Frankenberger fest.

Im Auftrag der ÖDP hat Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, ein umfangreiches Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des gegenwärtig geltenden Elterngeldgesetzes erstellt. Schon hier hat sich gezeigt, dass aus Sicht des Experten die unterschiedliche Höhe des Elterngeldes unvereinbar ist mit Art. 3 und Art. 6 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz und Schutz von Ehe und Familie). „Es transportiert zudem das einseitige Leitbild einer erwerbsorientierten Erziehung und ist damit ebenso verfassungswidrig wie es die vielen Rechtsvorschriften waren, die vom nicht minder einseitigen Leitbild der Hausfrauenehe geprägt waren“, so die ÖDP. Leider ist die Politik auf diese grundsätzliche Argumentation bisher nicht eingegangen. „Wir fordern daher ein umfassendes Umdenken in der Familienpolitik.“

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