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Pressemitteilung

ödp klagt gegen EU-Reformvertrag

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag (auch Vertrag von Lissabon). Das beschloss der Bundesvorstand der Partei auf seiner jüngsten Sitzung.

Zu den Gründen der Klage sagt Prof. Dr. Klaus Buchner, Bundesvorsitzender der ödp: „Der EU-Reformvertrag ist weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar.“ Er betont, dass die ödp keineswegs europafeindlich sei, es aber hinsichtlich der Klage keinen anderen Ausweg gebe, um ein undemokratisches und militärisches Europa zu verhindern.

 

Buchner führt einige Details aus, die die Klage beinhalte: Erstens wendet sich die ödp gegen die vertraglich festgelegte Möglichkeit von Kampfeinsätzen der Bundeswehr, die nicht der Verteidigung dienen. So heißt es in Artikel 28a des EU-Vertrages: „Der Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union beauftragen“. Buchner verweist auf das „European Defence Paper“, eines Strategie-Papiers der EU, das verschiedene militärische Szenarien durchspielt. „Hier wird offen ein Szenario diskutiert, bei dem in einem Öl-Staat eine anti-westliche Regierung die Macht übernimmt und so die Öllieferung für Europa gefährdet. Die EU muss militärisch einschreiten, um die Kontrolle über die Ölvorräte zu bekommen.“

 

Zweitens kritisiert der ödp-Politiker, dass sich die Mitgliedstaaten zu permanenter Aufrüstung verpflichten müssen. In Artikel 28a des EU-Vertrages heißt es: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ Buchner dazu: „Die Europäische Rüstungsagentur wird Sanktionen gegen diejenigen Länder aussprechen, die sich weigern, aufzurüsten. So erhält die Rüstungslobby Einfluss auf die Industriepolitik der Nationalstaaten. Demokratische Entscheidungsstrukturen werden folglich ausgehebelt.“

 

Drittens weist die ödp darauf hin, dass der EU-Vertrag in Artikel 6 einen Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention enthält. „Die Europäische Menschenrechtskonvention beinhaltet einige heikle Aspekte: Beispielsweise wird die Tötung von Menschen bei einem Aufruhr gerechtfertigt.“ Der Begriff „Aufruhr“ werde zwar nicht definiert, sicher sei aber, dass die gegenwärtige Situation in Tibet ebenso darunter zu verstehen wäre, wie die friedliche Revolution in der DDR im Jahr 1989. Buchner: „In beiden Fällen wäre also der Staat legitimiert, Demonstranten zu erschießen.“

 

Der ödp-Politiker Buchner abschließend: „Die ödp ist der Ansicht, dass der EU-Reformvertrag in vielen Aspekten unserem deutschen Grundgesetz widerspricht. Deshalb beschreiten wir den Weg über das Bundesverfassungsgericht.“

 

 

Mehr Informationen unter: www.oedp.de

 

 

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

Bundespressestelle: Florence von Bodisco

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