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Pressemitteilung

Verena Föttinger (ÖDP): „Menschen mit Down-Syndrom haben ein gleichwertiges Recht auf Leben!“

ÖDP lehnt Kostenübernahme von Bluttests bei allen Schwangeren durch gesetzliche Krankenkassen ab

Foto: DenysKuvaiev - fotolia.de

Mit einem Bluttest können Frauen während der Schwangerschaft feststellen, ob ihr Kind das Down-Syndrom hat. Der Test ist bereits heute erhältlich. Ursprünglich war dieser für Risikoschwangerschaften gedacht. Bald könnte er auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden mit der Folge, dass dieser in sehr viel mehr Schwangerschaften zum Einsatz käme und die Angst der Schwangeren weiter erhöht.
„Im menschlichen Embryo ist von Anfang an, das heißt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, der gesamte Mensch angelegt. Deshalb ist der menschliche Embryo von Anfang an als Subjekt zu verstehen und darf niemals zum bloßen Objekt erniedrigt werden, über das andere verfügen. Dies gilt auch für Behinderungen wie dem Down-Syndrom“, so Verena Föttinger, Mitglied im Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). „Eine pauschale Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen lehnen wir ab. Hier wird suggeriert, das Down-Syndrom sei eine Behinderung ohne Option auf ein gutes Leben, dabei sind Menschen, die mit dem Syndrom geboren werden oft sehr selbständige und höchst kreative Menschen, also vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft“, so Föttinger.

„Ein solcher Test verunsichert schwangere Frauen und deren Partner und beeinflusst die Eltern indirekt in ihrer Meinung, dass ein Kind mit Down-Syndrom eine nicht zu bewältigende Aufgabe ist“, so Föttinger. Dabei sei es oft das gesellschaftliche Umfeld, das werdende Eltern belastet die ein Kind mit Behinderung annehmen.
In Deutschland leben Millionen Menschen mit Behinderung - nur ca. 4% davon haben ihre Behinderung bereits seit der Geburt - mit denselben Rechten und Pflichten wie alle Bürgerinnen und Bürger. In unserer Leistungsgesellschaft sind sie oft mit gesellschaftlicher Ausgrenzung konfrontiert, weil ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse nicht genügend wahrgenommen werden.

Wird erst einmal ein Bluttest durchgeführt und fällt dieser positiv aus, wird mit wenigen Ausnahmen eine Abtreibung des ungeborenen Kindes vorgenommen ohne dass es eine umfassende Beratung der werdenden Eltern zu den Untersuchungen oder zum Down-Syndrom gegeben habe. „Die Selektion erwünschter Embryonen ist mit der Würde des Menschen und mit dem grundsätzlichen Lebensrecht, das auch Menschen mit Behinderung einschließt, nicht vereinbar und daher von den gesetzlichen Kassen auch nicht zu fördern!“, betont Verena Föttinger abschließend.

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