Von: ÖDP Bayern - Urban Mangold Gesendet: Mittwoch, 13. Juli 2016 17:59 An: olaf.heinrich@bezirk-niederbayern.de Betreff: Antrag Urban Mangold, Bezirksrat (ÖDP) Kapuzinerstr. 5, 94032 Passau Herrn Bezirkstagspräsidenten Dr. Olaf Heinrich Antrag Sehr geehrter Herr Präsident, aus aktuellem Anlass bitte ich Sie, den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Der Bezirkstag möge beschließen: Der Bezirkstag bittet Herrn Bezirkstagspräsidenten Dr. Olaf Heinrich, an das Bayerische Staatsministerium des Innern bzw. an weitere zuständige Behörden eine klärende Anfrage zu richten, weshalb das für Abgeordnete und Bezirksräte zu Recht bestehende Verbot, einen ungerechtfertigten Vorteil anzunehmen, nicht auch für die politischen Parteien gilt. Es soll um Auskunft gebeten werden, ob die diesem Verbot zugrunde liegende Einschätzung, das der Geber eine Gegenleistung von dem Abgeordneten oder Bezirksrat erwarten könnte, nicht grundsätzlich auch für die Parteien gelten müsste. Begründung: Die Bezirksverwaltung hat alle Bezirksräte mit Schreiben vom 7.4.2016 über die zum 1. September 2014 in Kraft getretene Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) informiert. Diese Bestimmung erfasst alle möglichen Vorteilsempfänger, auch die Mitglieder der Volksvertretung kommunaler Gebietskörperschaften, also auch des Bezirkstages. Die Bezirksverwaltung bezieht sich dabei auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 8.1.2016, das an die kommunalen Spitzenverbände zur Weiterleitung gerichtet war. Das Innenministerium selbst weist in seinem Schreiben darauf hin, dass „noch nicht absehbar ist“, wie die Bestimmung des § 108e StGB von den Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgelegt wird. Vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuellen Parteispendenaffäre in Regensburg erscheint es notwendig, zu klären, ob sich das Innenministerium tatsächlich auf den Standpunkt stellt, dass die Gewährung ungerechtfertigter Vorteile schon allein dadurch „reingewaschen“ wird, dass Geldgeschenke nicht direkt an Mandatsträger, sondern an deren Partei überwiesen werden. Mit freundlichen Grüßen Urban Mangold Bezirksrat www.urban-mangold.de