Liebe Freundinnen, liebe Freunde,

Menschenrechte stellen individuelle Freiheits- und Autonomierechte dar, die allen Menschen auf der Basis ihres Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie gelten universell und unabhängig von den Eigenschaften eines Menschen sowie von den Ansprüchen anderer. Menschenrechte sind nicht teilbar und nicht verhandelbar. Und doch gibt es gute Gründe, sie aus einer neuen Perspektive zu betrachten.

So bezeichnete kürzlich der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem wegweisenden Gutachten das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht (DIMR, 30.07.2025). Es sei die Grundlage dafür, dass Menschen andere Menschenrechte ausüben könnten – etwa die Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Damit machen die Richterinnen und Richter des höchsten Gerichtshofs der Vereinten Nationen auf die Abhängigkeit des Menschen von seiner Umwelt aufmerksam. Schließlich können wir Menschen nicht ohne die Natur leben, die Natur aber sehr wohl ohne uns Menschen.

Sollten wir angesichts dessen nicht auch unser Verhältnis zur Natur überdenken? Hat die Natur vielleicht einen ureigenen Wert, Bedürfnisse und damit zusammenhängend auch Rechte? Es könnte einen Versuch wert sein, sich auf eine Ebene mit der Natur und ihren vielfältigen Bestandteilen zu begeben und eine neue Ära des Miteinanders einzuläuten.