Offener Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister Herr Alois Rainer und die Damen und Herren Landwirtschaftsminister der Länder zur Forderung „Gentechnikfreiheit bewahren“
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27.05.2025
Sehr geehrter Herr Bundesminister Rainer, sehr geehrte Damen und Herren Minister,
der im Juli 2023 von der EU-Kommission eingereichte Gesetzesvorschlag zur Deregulierung der Gentechnik hat zum Ziel, dass die neue Gentechnik (im folgenden NGT) bei allen Lebewesen zum Einsatz kommen kann. Damit würde der Einsatz der NGT nicht mehr in den Bereich wichtiger Regulierungsverfahren fallen. Wir sehen unregulierten Einsatz von NGT als Gefahr für unsere elementaren Lebensgrundlagen.
Vorsorgeprinzip und Risikoprüfung: Mit der Deregulierung würden das in Europa in der Lebens- und Futtermittelwirtschaft aus gutem Grund etablierte Vorsorgeprinzip, welches als wesentliche Stütze des Verbraucherschutzes gilt, beim Einsatz der NGT abgeschafft. Die damit verbundenen Risiken für Menschen, Tiere und Ökosysteme, dazu gehören beispielsweise auch Wildkräuter, Bäume und Algen, würden aktuellen wirtschaftlichen Interessen der Pharmaindustrie untergeordnet. NGT-Pflanzen müssen genau so einer Risikoprüfung unterzogen werden, ob sie das Potential haben, das Gleichgewicht von Ökosystemen langfristig zerstören zu können.
Wettbewerbsvorteile: Die Deregulierung der Gentechnik, verbunden mit der Anwendung von NGT, vernichtet alle Grundlagen und Wettbewerbsvorteile für eine konventionelle, gentechnikfrei arbeitende Landwirtschaft, vor allem die ökologische Landwirtschaft. Die Landwirte würden damit zu beliebig, austauschbaren Rohstofflieferanten! Ein stetig wachsender Markt, der allein in der BRD 2023 ein Umsatzvolumen von € 25,4 Mrd. hatte, würde vernichtet.
Patentierung: Die im Gesetzesvorhaben formulierte Deregulierung würde den Weg für die Patentierung von mit NGT beeinflusstem Saatgut Pflanzen und anderen Lebewesen öffnen. Das Innovationspotential der bisherigen Züchter und Züchtungsmethoden würde verloren gehen, die Macht über genetisches Material würde global agierenden Agrarkonzernen überlassen. Die Abhängigkeit der Landwirte würde über das Saatgut hinaus, hin zum energieintensiven Dünger und Pestiziden zunehmen.
Klimaresiliente Landwirtschaft in Gefahr: Die Biodiversität an Lebewesen und die damit verbundene Vielfalt an genetischen Ansätzen brauchen wir zur Stärkung des Artenreichtums, um den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen bzw. diesen zu beeinflussen. Die vielfältigen Regeln der natürlichen Genregulierung, die die Stabilität der Pflanzen sichern, würden umgangen. Dazu gehören zelleigene Schutzmechanismen, Reparaturprozesse, zusätzliche Genkopien und die Kopplung von Genen, die unwirksam würden. Daraus ergäben sich auch völlig neue Gefahren, die zufällig irgendwo im Genom der Lebewesen Erbgut in einem Ausmaß änderten, welches mit konventioneller Züchtung unmöglich wäre. Der Einsatz von Lebewesen, die durch NGT verändert und ohne Risikobetrachtung freigesetzt würden, würde alle bisherigen Anstrengungen und Erfolge hinsichtlich einer klimaresilienten Landwirtschaft und damit eine zukunftsfähige Landwirtschaft gefährden.
Kennzeichnungspflicht: Mit diesem Gesetzesvorhaben wäre u. a. auch verbunden, dass die von Verbrauchern geforderten Kennzeichnungspflichten incl. der Rückverfolgbarkeit, über alle Wertschöpfungsketten reduziert, ja sogar fallen gelassen würde. Das Vertrauen in die ökologische Landwirtschaft würde damit nachhaltig zerstört. Das Recht aller Verbraucher sich über Herkunft und Beschaffenheit von Produkten zu informieren, würde auf eine nicht akzeptable Weise eingeschränkt werden, Wahlfreiheit und Transparenz sind damit Errungenschaften, die dann der Vergangenheit angehörten.
Zerstörung des natürlichen Genpools: Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in unsere Um- und Lebenswelt ist eine Entscheidung, die über Generationen wirkt. Auch dies ein Grund, sich für die Stärkung der Vorsorge über wissensbasierte Risikobetrachtungen einzusetzen. Wir stehen vor einem tiefgreifenden Eingriff in die biologischen Grundlagen und in die Ökosysteme des Planeten!
Ungeklärte Haftung: Ungeklärt ist die Haftungsfrage bei Schäden in der gentechnikfreien Landwirtschaft, die Verursacher von Schäden durch Kontamination könnten nicht belangt werden. Ungeklärt in diesem Zusammenhang bliebe die Nachweisplicht und die Frage der Haftung.
Gentechnik beseitigt keinen Hunger: In der Diskussion wird argumentiert, der Einsatz von NGT würde gebraucht, um die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Hunger ist keine Frage der produzierten Menge (Daten Weltagrarbericht). Hunger ist in den Regionen dieser Welt eine Frage der Verteilung, eine Frage von sozialer Gerechtigkeit und nicht zuletzt eine Frage kriegerischer Auseinandersetzungen. Noch dazu werden Lebensmittel im großen Stil weggeworfen bzw. gezielt vernichtet. Sichere Lebensmittelversorgung basiert auf jeweils lokal angepassten landwirt-schaftlichen Systemen, die ohne Störungen durch Krieg und sozialen Unfrieden in der Lage wären, die Bevölkerung mehr als ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen.
Unser Appell: Um die Lebensgrundlage der uns nachfolgenden Generationen zu sichern, fordern wir Sie Hr. Bundesminister Rainer und Sie als Landesminister auf, sich dafür einzusetzen, dass ein konsequentes Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen in der EU zugesichert wird. Wir fordern Sie auf dazu beizutragen, die Artenvielfalt zu erhalten, um den Weg hin zu einer klima-resilienten Landwirtschaft zu gewährleisten. Wir fordern Sie auf darauf hinzuwirken, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zur Deregulierung der Gentechnik zurückgenommen wird und die bewährten Regeln zur Risikovorsorge und Kennzeichnung aufrechterhalten bleiben. Schlussendlich fordern wir Sie auf sich dafür einzusetzen, dass die bestehenden Verbote Patente auf Lebewesen zu erteilen, endlich umgesetzt werden.
Mit ökologischen Grüßen
Rosi Reindl (Sprecherin AG Gentechnik des Bundesarbeitskreises Landandwirtschaft, Tierschutz, Gentechnik der ÖDP)
Dr. Corinne Enders (Mitglied des Bundesvorstands der ÖDP)
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