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Europawahlen: Sperrklauseln verfassungswidrig

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Demokratie in Europa gestärkt. Bei der EU-Wahl 2009 fielen durch die 5%-Hürde fast 11% der Stimmen unter den Tisch. Seit 2014 herrscht endlich Chancengleichheit zwischen den Parteien. Im EU-Parlament ist frischer Wind dringend nötig. Denn wer Europa will, muss es reformieren. Es darf nicht sein, dass in Brüssel mehr Lobbyisten finanzkräftiger Wirtschaftsverbände arbeiten, als die Kommission und das EU-Parlament Angestellte haben. Diese Lobbygruppen gestalten die Politik ganz wesentlich mit. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts führte dazu, dass die ÖDP mit Prof. Dr. Klaus Buchner als Abgeordneten im EU-Parlament vertreten ist.

Nachdem 2011 die 5%-Hürde gekippt wurde, hatte der Bundestag noch kurzfritistig eine 3%-Hürde eingeführt. Auch diese wurde im Dezember 2013 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Bereit im November 2011 wurde die 5-Prozent-Hürde abgeschafft. Das ergab sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2011. Zur Begründung sagten die obersten Richter, die Hürde verstoße „gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien“.

Gerade für die ÖDP bedeutete dieses Urteil eine größere Chance in das europäische Parlament einzuziehen, da das Argument der „verlorenen Stimme“ in der Vergangenheit viele Wähler davor abgeschreckt hatte, der ÖDP eine Stimme zu geben.

Für die ÖDP war immer klar, dass die Hürde willkürlich gesetzt und nicht damit erklärbar ist, dass zu viele Parteien im Parlament die Regierungsbildung behinderten. Aus dem europäischen Parlament entsteht ja gar keine Regierung. Folglich ist diese Argument hinfällig.

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