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2. Für solide Staatshaushalte und eine faire Finanzmarktordnung

Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist Basis allen künftigen Wohlstands. Soziale Gerechtigkeit ist die Voraussetzung für gesellschaftlichen Frieden. Ein guter Ordnungsrahmen der Marktwirtschaft ermöglicht die wirtschaftliche und kulturelle Entfaltung der Menschen.

Die herrschende neoliberale Wirtschaftsideologie räumt stattdessen dem Kapital und seiner Vermehrung Vorrang vor den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen ein. Sie nimmt den Raubbau an den natürlichen Ressourcen und die Zerstörung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Kauf. Und sie entkoppelt die wirtschaftlichen Aktivitäten von ihrem eigentlichen Zweck: dem Leben und dem Gemeinwohl zu dienen.

Diese Wirtschaftsideologie bestimmt auch das Finanzgebaren der EU-Mitgliedsstaaten und die Finanzordnung im Euro-Raum. In der bis heute nicht völlig überwundenen Banken- und Staatschuldenkrise von 2007 zeigen sich die Anfälligkeit dieses kapitalistischen Systems, die Fehlsteuerungen durch abgekoppelte Finanzmärkte und die problematische Konstruktion der Euro-Währungsunion.

So führten die Bankenrettung und die schockartigen Auflagen der Troika dazu, dass zahllosen Menschen in Europa Lebensunterhalt, Gesundheitsversorgung und Obdach genommen wurde. Viele der Maßnahmen bezwecken zudem die Privatisierung von Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Öffentlichem Dienst. Sie führen zu immer weiterer Vermögenszusammenballung und undemokratischer Machtübertragung auf die EU.

Die ÖDP fordert daher auf EU-Ebene:

  • Der Euro als gemeinsame Währung soll erhalten bleiben.
  • Bargeld muss erhalten bleiben.
  • Geschäfts- und Investmentbanken sind zu trennen.
  • Leerverkäufe sind zu verbieten.
  • Verbot von Spekulationsgeschäften für Geschäftsbanken.
  • Bankenrettung auf Staatskosten darf es nicht mehr geben.
  • Das EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ist zu beenden.
  • Im Falle eines Staatsbankrotts müssen bei den Verhandlungen mit den Gläubigern die im Schuldnerland geltenden Grund- und Menschenrechte die Hauptkriterien für Höhe und Verteilung der Schuldenreduzierung sein. Nach der Resolution der Uno-Vollversammlung vom 10.09.2015 hat der Schuldnerstaat dabei das Letztentscheidungsrecht über seine Schuldenreduzierung.
  • EU-weite Mindeststeuersätze für Unternehmensgewinne und Privateinkommen sind vorzuschreiben, um legale Steuervermeidungskonstruktionen zu unterbinden. Ebenso sind die Rechnungslegungsstandards für die Gewinnermittlung in der EU zu vereinheitlichen.
  • Innereuropäische Steueroasen sind umgehend und konsequent auszutrocknen. Gewinne sind grundsätzlich in den Ländern zu versteuern, in denen sie erwirtschaftet werden.