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3. Wohlstand ohne Wachstumszwang – globale Verantwortung

Wir setzen uns für eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft ein, die ihren Namen verdient. Die gegenwärtige neoliberale Marktwirtschaft ist weder ökologisch noch sozial. Sie setzt einseitig auf Wirtschaftswachstum und hohe Kapitalrenditen. Sie führt zu wiederkehrenden Finanzmarktkrisen, Umweltzerstörung, sozialen Verwerfungen und sie vergrößert die Kluft zwischen Arm und Reich.

Die ÖDP bekennt sich zu Ideen der Postwachstumsökonomie und dem Grundsatz „Weniger ist mehr!“. Wir wollen mit weniger materiellem Aufwand gutes Leben für alle ermöglichen. Unser Ziel ist die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks von Personen, Unternehmen und Staaten.

Die ÖDP fordert daher auf EU-Ebene:

  • Eine Angleichung der Beschäftigungs-, Sozial- und Umweltstandards.
  • Europaweit ein ausreichendes Grundeinkommen für Personen, die über kein eigenes Einkommen verfügen können. Dazu zählen für uns u.a. Kinder, Erziehende, Pflegende, Rentner/innen und Erwerbsunfähige. Die Höhe eines ausreichenden Grundeinkommens muss jeweils in den einzelnen Nationalstaaten an deren volkswirtschaftlichen Gegebenheiten ausgerichtet sein. Konkrete Rahmenbedingungen sollen Zu- und Abwanderungsströmungen verhindern. Ausdrücklich abgelehnt wird von der ÖDP ein bedingungsloses Grundeinkommen.
  • Mindestschutz der Arbeitnehmerrechte entsprechend den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organization). Unternehmen, die in sozialer und ökologischer Hinsicht das Gemeinwohl in besonderem Maße verfolgen und die Menschenrechte achten, sollen gefördert werden.
  • Dezentrale, kleinteilige Strukturen sollen gefördert werden, wo immer es sinnvoll ist.
  • Das europäische Kartellrecht ist zu verstärken und konsequent durchzusetzen, um die Zusammenballung wirtschaftlicher Macht zu Lasten des Gemeinwohls zu unterbinden.
  • Regionalisierung statt Ausweitung des Welthandels, um die Transportkosten und Umweltbelastungen zu verringern und die Stabilität in Krisen zu stärken. Nicht Abschottung ist dabei das Ziel, sondern ein Handel, der sich am sozialen und ökologischen Nutzen orientiert.
  • Handelsabkommen dürfen Gemeinden und Regionen nicht hindern, gezielt lokale Wirtschaftskreisläufe zu fördern, z.B. durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • Die öffentliche Daseinsvorsorge muss wirkungsvoll vor kommerziellen Verwertungsinteressen geschützt werden. Der Zugang zu sauberem Wasser, gesunder Nahrung, angemessenem Wohnraum, Energie, Kommunikation, Transport, Bildung, Gesundheit und Kultur darf von Handelsverträgen nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Beendigung von Subventionen für gesundheitsschädigende und umweltbelastende Techniken.
  • Die Beendigung versteckter Subventionen wie kostenlose Emission von Schadstoffen in Luft, Wasser und Böden, von Licht und Lärm in die Umwelt. Nur Kostenwahrheit in diesem Bereich schafft faire Wettbewerbsbedingungen für verantwortlich wirtschaftende Unternehmen.
  • Die Festlegung fairer internationaler Handels- und Dienstleistungsregeln (z.B. entsprechend den Forderungen des Alternativen Handelsmandates) und die kompromisslose Einforderung dieser Regeln bei allen EU-Verhandlungen über Handelsverträge.