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1. Demokratie stärken und ausbauen

Die ÖDP steht für eine demokratisch gestaltete und der kulturellen Vielfalt verpflichtete Europäische Union (EU) als Grundlage für Frieden, Freiheit, Demokratie und Achtung der Menschenrechte in Europa. Bürgerferne und mangelnde Mitbestimmungsmöglichkeiten erschweren jedoch die Identifikation vieler Bürgerinnen und Bürger mit der Europäischen Union und gefährden diese Grundlagen. Eine Ursache sind erhebliche Mängel in den aktuell gültigen EU-Verträgen. Durch sie werden wesentliche Teile der Demokratie und soziale Errungenschaften aufgegeben. Vor allem aber leiden die Europäischen Institutionen (Europäischer Rat, EU-Parlament, Kommission, Ministerrat u. a. m.) unter einem Mangel an demokratischer Legitimation und Transparenz.
Gerade weil wir von der europäischen Idee überzeugt sind, halten wir eine tiefgreifende Reform der Europäischen Union für dringend erforderlich. Nur so kann sie stabilisiert und fortentwickelt werden.
Unser Ziel ist eine Europäische Union, welche die kulturellen und sprachlichen Eigenarten sowie die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der einzelnen Völker und Regionen respektiert und fördert.
Wir unterstützen die Entwicklung von einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einem Staatenverbund freier, sich vorrangig selbst regierender Staaten und Regionen (1) unter Beachtung der gemeinsamen europäischen Werte.
Die Achtung der Menschenrechte, der Prinzipien eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft müssen die entscheidenden Kriterien sowohl für die Reform und die innere Entwicklung der EU als auch für weitere EU-Beitritte sein.

Die ÖDP fordert daher auf EU-Ebene:
•    Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Rat und Einführung von Mehrheitsentscheidungen in allen EU-Institutionen (Mehrheit der Nationalstaaten und der Bevölkerung).
•    Einführung verbindlicher europaweiter Volksbegehren und Volksentscheide.
•    Ein einheitliches Wahlrecht für das Europäische Parlament – ohne Sperrklauseln.
•    Für das Europäische Parlament die grundlegenden Rechte eines demokratisch gewählten Parlaments:
•    Das Recht, Gesetze selbst zu formulieren, statt nur über die Vorlagen der EU-Kommission abzustimmen (Initiativrecht).
•    Das Recht, über die Einnahmen und Ausgaben der EU für die ihr zugewiesenen Zuständigkeiten mitzubestimmen.
•    Das Recht, Kommissare vorzuschlagen und zu entlassen.
•    Das Recht, sich für einen einzigen Sitz zu entscheiden, um das Pendeln zwischen Straßburg und Brüssel und die Verschwendung von Steuergeldern zu beenden.
•    Kontrolle der Europäischen Kommission durch das Europäische Parlament.
•    Beschränkung der Zuständigkeit der EU: Was auf der Ebene der Kommunen, der Regionen oder der Mitgliedsstaaten sinnvoll geregelt werden kann, soll nicht an die EU übertragen werden (Subsidiaritätsprinzip).
•    Durch Europarecht darf bestehendes nationales Recht (soziale, ökologische und demokratische Standards) in einzelnen Mitgliedsstaaten nicht verschlechtert werden (Verschlechterungsverbot).
•    Transparenz durch ein umfassendes europäisches Recht auf Informationsfreiheit auf allen politischen Ebenen.
•    Leicht auffindbare, verständliche und barrierefreie Bereitstellung aller Dokumente der EU, die nicht zwingend der Geheimhaltung unterliegen müssen, in allen offiziellen EU-Sprachen im Internet.

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(1) https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17431/europa-der-regionen/