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2. Für solide Staatshaushalte und eine faire Finanzmarktordnung

Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist die Basis allen künftigen Wohlstands. Soziale Gerechtigkeit ist die Voraussetzung für gesellschaftlichen Frieden. Ein guter Ordnungsrahmen der Marktwirtschaft ermöglicht die wirtschaftliche und kulturelle Entfaltung der Menschen. Wir setzen uns für eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft ein, die ihren Namen verdient.
Die gegenwärtig auf Raubbau an der Natur ausgerichtete Wirtschaftsweise nimmt die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen in Kauf. Sie entkoppelt die wirtschaftlichen Aktivitäten von ihrem eigentlichen Zweck: dem Leben und dem Gemeinwohl zu dienen, also ein gutes Leben für alle zu schaffen.
Der globale Kampf gegen die Erderwärmung erfordert, die Macht der fossilen Energiekonzerne zu beschränken.
Die Fehlsteuerungen durch abgekoppelte Finanzmärkte und der Lobbyismus in der EU fördern die Privatisierung von Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Leistungen des öffentlichen Dienstes. Sie führen zu immer weiterer undemokratischer Machtübertragung auf die EU. Diese Entwicklung lehnen wir ab.
Der Aufkauf von Staatsschulden durch die EZB hat eine Höhe von über drei Billionen Euro erreicht. Die Geldmenge wurde stark ausgeweitet. In der EU muss eine zukunftsfähige Finanzordnung aufgebaut werden. Ebenso muss sich die EU-Finanzpolitik der Inflation entgegenstellen.

Die ÖDP fordert daher auf EU-Ebene:
•    Geschäfts- und Investmentbanken sind zu trennen. Leerverkäufe sind zu verbieten. Verbot von Spekulationsgeschäften für kreditgebende Geschäftsbanken.
•    Bankenrettung auf Staatskosten darf es nicht mehr geben.
•    Das EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ist zu beenden.
•    Die EU verschuldet sich jetzt weiter über EU-Anleihen (2), besitzt aber keine eigenen Steuereinnahmen. Die ÖDP fordert deshalb die Erhebung von EU-Steuern zur Finanzierung dieser EU-Fonds. Nur Staaten, die EU-Steuern dafür erheben, sollen Anspruch auf Auszahlung dieser Finanzmittel haben.
•    Die Einstimmigkeitsregel in Steuerfragen im Rat der EU blockiert Fortschritte beim Kampf gegen Steuervermeidung. Sie sollte abgeschafft werden, um die EU handlungsfähiger zu machen.
•    Eine einheitliche Währung bedarf einer einheitlichen Finanzpolitik im Euro-Raum. Diese bedarf einer demokratischen Kontrolle durch ein demokratisch legitimiertes Gremium aus EU-Abgeordneten des Euro-Raums. Hierzu bilden diese EU-Abgeordneten ein Euro-Parlament. Dieses wählt aus seiner Mitte je einen Beauftragten für Finanzen, Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Diese vier bilden einen Senat, der bei allen Fragen, die den Euro-Raum betreffen, ein Vorschlags- und Vetorecht besitzt. Kommt der Ministerrat bei Fragen, die ausschließlich den Euro-Raum betreffen, zu keiner Einigung, so wird dieser auf Vorschlag des Senats durch eine 2/3-Mehrheitsentscheidung des Euro-Parlaments ersetzt. So sollen Blockaden durch Mitgliedsstaaten, die nicht dem Euro-Raum angehören, durch ein geregeltes Verfahren auflösbar sein.
•    EU-weite Mindeststeuersätze für Unternehmensgewinne und Privateinkommen sind konsequent umzusetzen. Die progressive Einkommenssteuer muss in der EU erhalten bleiben. Sie ist die finanzielle Grundlage der Finanzierung des Sozialstaates.
•    Innereuropäische Steueroasen sind umgehend und konsequent auszutrocknen. Gewinne sind grundsätzlich in den Ländern zu versteuern, in denen sie erwirtschaftet werden. Alle Unternehmen in der EU sind zu einer angemessenen Steuerzahlung heranzuziehen.
•    Korrupte Unternehmen sind von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.
•    Es ist eine EU-Finanztransaktionssteuer einzuführen, um die Verursacher von Finanzkrisen an den entstandenen Kosten zu beteiligen.
•    Die CO2-Grenzausgleichssteuer (CBAM) dient dem fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU: Importierte Produkte werden bezüglich CO2-Bepreisung gleichgestellt mit der Produktion in der EU. Der Anwendungsbereich von CBAM ist zu erweitern, so z. B. auch auf importiertes Fleisch. Darüber hinaus ist dieser Grenzausgleich weiter auszubauen sowohl in der Bemessungsgrundlage (vollständige CO2-Erfassung bzw. mit CO2-Emissionen hergestellte Produkte) als auch im Steuersatz. Dieser Steuersatz muss kontinuierlich so weit erhöht werden, dass die CO2-Bepreisung innerhalb der EU auf ein notwendiges Maß angepasst werden kann, um die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Die CO2-Grenzausgleichssteuer ist auch als Muster für weitere Rohstoff- und Emissionsbepreisungen (Umweltsteuern) zu verwenden. Das Steueraufkommen aus CBAM soll den importierenden Mitgliedsländern zugebilligt werden. Die Mitgliedsländer entscheiden selbst, wie weit im Gegenzug andere Abgaben reduziert werden (z. B. Lohnnebenkosten bzw. Faktor Arbeit) und wie viel an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben wird (Ökobonus).

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(2) Mit dem EU-Fonds „Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)“ werden von der EU gemeinsame europäische Anleihen am Kapitalmarkt aufgenommen. Diese gemeinsamen EU-Schulden sollen von den Mitgliedsstaaten ab 2028 bis 2058 getilgt werden. Dazu müssen diese Aufbau- und Resilienzpläne (ARP-Pläne) erstellen. Das beschlossene Finanzierungshilfeprogramm „NextGenerationEU“ (NGEU) wird aus ARF-Mitteln finanziert.