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Persönlicher Kommentar

Familienarbeit und Erwerbsarbeit gleichsetzen! Das ÖDP-Konzept zu Erziehungs- und Pflegegehalt

Wenn es um Kinder und Familien geht, sind sich scheinbar immer alle einig: Nur das Beste für die Kinder, Familien schützen, besseres Bildungsangebot etc. Die politische Realität sieht dabei leider anders aus: Familieninteressen treten allzu oft hinter Wirtschaftsinteressen zurück, wie nicht zuletzt die Corona-Krise anschaulich gezeigt hat.
 
Eltern und Familien sind trotz Kindergeld häufig finanziell benachteiligt - Kinder kosten Geld, außerdem müssen oft ein oder beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren, was mit Einkommenseinbußen einhergeht und am Ende sogar eine niedrigere Rente nach sich ziehen kann. Und: Während die Rente über einen Generationenvertrag finanziert wird - die Kinder zahlen gemeinsam für alle Älteren der Gesellschaft - müssen für die Kindererziehung größtenteils die Eltern allein aufkommen. Einbußen bei Gehalt und Rente kommen natürlich nicht nur auf Eltern, sondern auch auf Menschen zu, die etwa kranke Angehörige pflegen.

Für alle Menschen, die Familienarbeit gegebenenfalls sogar noch zusätzlich zur Erwerbsarbeit leisten, ergibt sich dadurch eine Doppelbelastung. Das treibt Stress und somit die Gefahr psychischer Erkrankungen in die Höhe, die in Deutschland längst an der Tagesordnung sind. 2020 beispielsweise gingen 41,7 % der bewilligten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen zurück. Besonders nahm der Wert bei Frauen zu. [1]

 
Das ÖDP-Konzept: Erwerbsarbeit der Familienarbeit gleichsetzen!
 
Zurzeit wird die außerhäusliche Erwerbsarbeit gegenüber der Erziehungs- und Pflegearbeit in Familien also klar gesellschaftspolitisch bevorzugt. Die ÖDP steht jedoch für eine reale Wahlmöglichkeit aller Menschen, ob sie Kinder haben möchten, Verwandte pflegen möchten oder nicht. Solange der Staat nur einseitig bestimmte Wahlmöglichkeiten subventioniert, wie etwa durch Kostenübernahme für Kita-Plätze, sind die Entscheidungsspielräume eingeschränkt.
 
Erziehung, Betreuung, Versorgung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen müssen in finanzieller Hinsicht von der ganzen Gesellschaft getragen werden. Die ÖDP fordert deshalb, dass häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit mit einem abgabenpflichtigen und rentenwirksamen Erziehungsgehalt vergütet werden soll. Das Erziehungsgehalt soll in etwa der Höhe dessen entsprechen, was den Staat ein Krippenplatz für Kinder unter 3 Jahren kostet. So wird die Familienarbeit zuhause der außerhäuslichen Erwerbsarbeit gleichgesetzt, damit auch die Gleichstellung von Mann und Frau befördert, Familien finanziell unterstützt, Stress und psychischen Belastungen ebenso wie Altersarmut entgegengewirkt. Alleinerziehende befreit ein Erziehungsgehalt aus der Abhängigkeit von Hartz IV.

 

Quellen:
[1]  Erwerbsminderung wegen psychischer Erkrankung. Arbeit und Soziales/Antwort. Berlin, 17.06.2021 (hib 803/2021), online:

www.bundestag.de/presse/hib/848146-848146 (zuletzt abgerufen 21.06.2021)

Autor/in:
Fenya Kirst
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