Organstreitverfahren gegen Unterschriftenquoren bei der Bundestagswahl
Kleine Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, müssen erst einmal viele Unterstützungsunterschriften sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden. Das gilt selbst dann, wenn sie – wie die ÖDP – schon mehrere hundert kommunale Mandate innehaben und im Europaparlament sitzen. Weil sich die kleinen Parteien dieser finanziellen und organisatorischen Dauerbelastung notgedrungen stellen müssen, können sie oft erst sehr spät und mit deutlich geringeren Mitteln in den Wahlkampf starten.
Ein juristisches Vorgehen gegen diese Ungleichbehandlung wäre lange Zeit völlig aussichtlos gewesen, weil jede derartige Klage als „verfristet“ und damit als unzulässig zurückgewiesen worden wäre. Doch aufgrund der im Frühjahr 2023 durchgeführten Änderungen am Bundeswahlgesetz, durch die sich die Benachteiligungen bezüglich der Unterschriftenpflicht nochmals verschärften, eröffnete sich plötzlich eine Möglichkeit, gegen dieses jahrzehntealte Ärgernis mit einer gewissen Hoffnung auf Erfolg zu klagen. Die ÖDP hat diese Chance genutzt und am 13. Dezember 2023 ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet, über welches mit großer Wahrscheinlichkeit noch im Laufe des Jahres 2024 entschieden wird.
Unsere Argumente können Sie im Detail in unserer Klageschrift nachlesen.