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Persönlicher Kommentar

Inklusion – Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Auf internationaler Ebene sind im „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" u.a. allgemeine Grundsätze wie Nichtdiskriminierung, Selbstbestimmung und Teilhabe erfasst.* Die Konvention fordert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Und in der Praxis?

7,8 Millionen Deutsche leben mit einer Schwerbehinderung. Doch weder in der Schul- noch in der Arbeitsmarktpolitik kann Deutschland hier als Vorbild gelten. Ein Beispiel: Behindertenwerkstätten mögen für einige Menschen als Schutzraum dienen, der Stundenlohn von durchschnittlich € 1,35 sieht allerdings schon sehr nach Ausbeutung aus.** Und gerade mal einem Prozent der in den Werkstätten Beschäftigten gelingt der Schritt in den regulären Arbeitsmarkt.

"Wir haben in Deutschland mehr als 40.000 Unternehmen, die nicht mal einen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen", sagt Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. Die sogenannte Beschäftigungsquote sieht vor, dass Menschen mit Behinderung etwa fünf Prozent der Arbeitsplätze in den Unternehmen besetzen sollen. Erfüllen Unternehmen diese Quote nicht, müssen sie eine (geringe) Abgabe zahlen. Die Verdoppelung dieser sogenannten Ausgleichsabgabe wurde Anfang des Jahres angekündigt, bleibt aber wohl erstmal aus (siehe Pressemitteilung).

Auch in der Politik selbst sind sehr wenige Menschen mit Behinderung tätig. Eine weniger komplexe Fachsprache wäre der erste Schritt, um das zu ändern und mehr Interesse an politischen Prozessen zu wecken. Das Bundestagswahlprogramm der ÖDP wurde daher auch in leichter Sprache veröffentlicht. 

Generell ist ein Umdenken nötig, in der Wirtschaft, in der Politik, in der Gesellschaft: Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung sollte Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen.

Die ÖDP fordert daher u.a. Rahmenrichtlinien zum bundesweiten „betreuten und integrierten Wohnen", eine gleichberechtigte Teilnahme von Kindern mit Behinderung am Unterricht in Integrationsklassen sowie ein größeres Schulungsangebot für Pädagoginnen und Pädagogen. Außerdem sollten finanzielle Unterstützungen an die Person des Menschen mit Behinderung und nicht an eine Institution gekoppelt sein. Dies ermöglicht Hilfestellungen genau dort, wo sie dieser Personenkreis benötigt.

Zum Schluss aber noch der Blick auf einen Preis, der ein bisschen Hoffnung macht: Auch 2021 wurden vier Unternehmen ausgezeichnet, die sich mit individuellen Lösungen für mehr Inklusion engagiert haben: https://www.haufe.de/personal/personalszene/inklusionspreis-2021-vier-unternehmen-ausgezeichnet_74_555636.html

*https://www.behindertenrechtskonvention.info/

**https://www.zeit.de/arbeit/2021-11/diskriminierung-behinderung-arbeitsmarkt-inklusion-behindertenwerkstaetten-entgeld-mindestlohn 

Autor/in:
Anja Kistler
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