Persönlicher Kommentar
Schluss mit Tierqualen in Schlachthöfen
Es sind schon Skandale!
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“, so lautet § 1 des Tierschutzgesetzes. Und in § 2 steht:“ Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
Und dann sowas:
Tierquälerei in Tierwohl-Putenmast im Kreis Kleve
Massenhafte Schlachtung schwer verletzter Kühe in Osnabrück
Abgemagerte, verletzte und vernachlässigte Schweine im Märkischen Kreis
Geboxt, geschlagen, gewürgt – Schlachthof in Ansbach
Todeskampf im Kohlendioxid – Schlachthof in Oldenburg
Leider lässt sich diese Aufstellung fast beliebig fortsetzen. Was ist hier los?
Gemäß Tierschutzgesetz dürfte das nicht sein. Aber die Vorfälle gibt es tatsächlich - und nicht zu knapp.
Die Überwachung der Massentierhaltung und der Schlachtbetreibe kann man nur als mangelhaft bezeichnen, sonst wäre das nicht möglich.
Und dann kommt noch ein ausgemachter Skandal dazu. Wer diese Gesetzesverstöße aufdeckt, kommt mitunter selbst mit dem Gesetz in Konflikt. Vor dem Landgericht Oldenburg bekamen dies zwei Aktive von Animals Right Watch (ARIWA) zu spüren, die in einem Schlachthof bei Vechta heimlich Tierquälerei und Tierquäler filmten und diese Beweismittel über die Taten veröffentlichten.
Ein Tierrechtler wurde verurteilt, „der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus dem Verhalten … entstanden ist und / oder noch entsteht“, sowie dem Betrieb einen Betrag in Höhe von 1.013,11 Euro zzgl. Zinsen zu zahlen. Ein zweiter wurde verurteilt, „sämtlichen Schaden zu ersetzen, der … entstanden ist und / oder noch entsteht.“ Zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von 973,66 Euro zzgl. Zinsen an den Betrieb zu entrichten. (Landgericht Oldenburg Az. 5 O 326/25)
So kommen Aktivisten, die Verstöße aufdecken, vor den Richter. Und was geschieht mit den Tätern?
Die unzureichende Überwachung lässt diese weiter gewähren. Kumpanei durch Unterlassung?
Wir brauchen wirksamere Instrumente, um die Gesetze durchzusetzen. Natürlich sind auch diese Gesetze verbesserungswürdig. Aber die bestehenden Gesetze konsequent zur Anwendung bringen, wäre schon ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Wenn Aktivisten mittels Aufnahmen in Schlachthöfen nicht überwachen dürfen und, falls sie es doch tun, vor dem Kadi landen – dann muss diese Überwachung ganz legal und von Amts wegen durchführt werden. Videoüberwachung in Schlachthöfen lautet die Forderung. Natürlich durch die Veterinärämtern und nicht durch die Arbeitgeber. Es soll ja kein Instrument der Bespitzelung von Mitarbeitenden sein, sondern die Sicherstellung der Einhaltung der Tierschutzgesetze. Wenn nur die Veterinärämter die Aufnahmen prüfen, ist eine missbräuchliche Verwendung durch Arbeitgeber ausgeschlossen.
Diese Forderung kann man unterstützen; durch Unterschrift unter die Petition „Videoüberwachung in Schlachthöfen“.
https://www.openpetition.de/petition/online/videoueberwachung-in-schlachthoefen

