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Pressemitteilung

„Ein Wahlrecht ab Geburt als Antwort auf Fridays for Future“

Forderung der 2. stellvertretenden ÖDP-Bundesvorsitzenden Verena Föttinger

Verena Föttinger

"Die Grenzen unseres Planeten wurden in den letzten Jahrzehnten derart missachtet, dass die Lebenschancen unserer Kinder massiv gefährdet sind. Dennoch werden langfristige Ziele in der Politik sträflich vernachlässigt. Eine von alten Menschen dominierte Gesellschaft bestimmt bei Wahlen die Mehrheiten und wider besseren Wissens bleibt der Klima- und Artenschutz genauso auf der Strecke wie ein sozialer Ausgleich zwischen den Generationen durch einen gerecht gestalteten Generationenvertrag", so Verena Föttinger, zweite stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Um in einer solch zukunftsvergessenen und immer älter werdenden Gesellschaft den Jüngeren endlich Gehör zu verschaffen, fordert sie anlässlich der Schülerdemonstrationen ein Wahlrecht ab Geburt. Nur so könnten die Jüngeren noch durchsetzen, dass die immer gravierender ansteigende Schieflage zulasten der künftigen Generation abgewendet wird.

Das Wahlrecht könne mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden. Noch fänden sich unter den Parlamentariern Menschen mit Kindern, die in der Lage seien, die künftige Generation zu vertreten. "Der Generationenkonflikt wird sich aber verstärken, wenn der aufsteigende Protest junger Menschen keinen Widerhall findet in konkreten politischen Entscheidungen. Sie werden es sich nicht mehr gefallen lassen, dass ihre Stimmen wegen ihres Alters nicht gezählt werden", so Föttinger. Damit sei auch die Demokratie in Gefahr.

Die Demokratie lebe aber von der Einübung in demokratische Prozesse. Das Wahlrecht ab Geburt könne den Weg freimachen, dass junge Menschen sich früh in die Wahllisten eintragen lassen könnten, sodass ihre Stimme Gewicht bekommt.

"Die Macht geht vom Volk aus", heißt es im Grundgesetz. Das Wahlrecht müsse also allen zustehen, für die auch die Grundrechte gelten. Jeder Mensch hat eine Stimme. Und diese sei gemäß Verfassung nicht abhängig von der Reife oder dem Intelligenzquotienten. Dem entspreche auch das neuerliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das psychisch kranken und behinderten Menschen mit Vormund, denen bisher die Teilnahme an Wahlen verwehrt worden war, ihre Stimme zurückgibt.

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