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Pressemitteilung

Europaabgeordneter Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) enttäuscht über CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Buchner: „Heutiges Urteil bestärkt den Unmut in der Bevölkerung“

Prof. Dr. Klaus Buchner

(Karlsruhe/13.10.2016) Heute hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum CETA-Eilverfahren entschieden, dass die Bundesregierung kommende Woche im Europäischen Rat einer vorläufigen Inkraftsetzung des CETA-Vertrags zustimmen darf. Damit hat der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle einen Erlass auf eine einstweilige Anordnung, mit der die Bundesregierung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens daran gehindert worden wäre, CETA durchzuwinken, abgelehnt.

Kläger Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) ist zwar enttäuscht über das Urteil, sieht in der Urteilsbegründung jedoch auch Lichtblicke: “Das Gericht hat eindeutig erklärt, dass auch nach einer vorläufigen Anwendung von CETA gewährleistet sein muss, dass dieser Zustand wieder beendet werden kann, wenn das Gericht im Hauptsacheverfahren feststellt, dass CETA nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das soll durch ein Schreiben der Bundesregierung an das Gericht garantiert werden. Ob die übrigen Vertragspartner das akzeptieren, ist ungewiss. Deshalb steht das Urteil des Verfassungsgerichts auf sehr wackligen Füßen.“

Positiv bewertet der Europaabgeordnete, dass das Gericht eine „hinreichend demokratische Rückbindung“ des Gemischten CETA-Ausschusses gefordert hat, auch wenn diese Formulierung des Gerichts sehr unpräzise sei. „Darüber hinaus hat das Gericht auch eindeutig betont, dass nur die Bereiche des Vertrags vorläufig angewendet werden dürfen, die eindeutig in EU-Kompetenz fallen. Die in CETA vorgesehene Paralleljustiz fällt nicht darunter“, so Prof. Buchner.

“Zu Beginn der gestrigen Verhandlung wies Roman Huber von ‘Mehr Demokratie’ darauf hin, dass erst vor kurzem 320.000 Menschen gegen CETA demonstriert und sich europaweit drei Millionen Menschen an einer selbstorganisierten Bürgerinitiative beteiligt haben. Das heutige Urteil bestärkt den Unmut in der Bevölkerung, der sich immer mehr auf der Straße statt im Parlament oder im Gerichtssaal äußert. Eine geringe Hoffnung besteht weiterhin, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren entscheidet, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt“, so der ÖDP-Politiker abschließend.

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