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Pressemitteilung

Fraktionsgelder: ÖDP prüft rechtliche Schritte gegen Ablehnung ihrer Organklage vor Verfassungsgericht

„Das bisherige System der ausufernden Fraktionsfinanzierung steht nach wie vor in der Kritik!“

Karlsruhe. Mit Beschluss vom 15. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht eine Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen den Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen. Die ÖDP hatte in ihrer Klage die Mittelzuweisung an die Bundestagsfraktionen, die politischen Stiftungen der Bundestagsparteien sowie die Finanzierung der Abgeordnetenmitarbeiter im Bundestagshaushalt 2012 als eine verdeckte Parteienfinanzierung gesehen. Auch sah sich die ÖDP im politischen Wettbewerb eklatant benachteiligt.

In seiner Entscheidung vom 15. Juli 2015 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage der ÖDP als unzulässig ab. Unter anderem stellte das Gericht fest, man hätte schon zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der angegriffenen gesetzlichen Grundlagen klagen müssen.
Über die Begründung der Ablehnung der Klage zeigt sich Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der ÖDP, sehr überrascht: „Auch aufgrund diverser Medienberichte in den vergangenen Monaten hatten wir mit einer juristischen Auseinandersetzung des Bundesverfassungsgerichtes mit den Inhalten unserer Klage gerechnet.“ Drei Jahre nach der Einreichung der Organklage am 18. Juni 2012 hatte sich das Gericht nicht inhaltlich mit der Klage befasst, sondern diese als formal unzulässig erklärt.
Moseler kritisiert gleichzeitig das ungewöhnliche Vorgehen des Gerichts: „Als Kläger haben wir und unser Prozessvertreter von der Entscheidung des Gerichts erst zwei Wochen später, am 4. August 2015, über den Presseverteiler des Bundesverfassungsgerichts erfahren. Eine zeitlich angemessene öffentliche Reaktion auf das Urteil war uns daher bisher noch nicht möglich.“

Moseler fügte hinzu, sich nun mit dem juristischen Bevollmächtigten der ÖDP, dem Verfassungsjuristen Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, ausführlich zu beraten und weitere Schritte gegen die Entscheidung ausführlich zu prüfen: „Das bisherige System der ausufernden Fraktionsfinanzierung auf Kosten der Steuerzahler steht nach wie vor in der Kritik!“

Gleichzeitig unterstrich Moseler erneut den Unmut der ÖDP über die unklare Verwendung der Fraktionsgelder der Bundestagsparteien und den potentiellen Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern für parteipolitische Belange in ihrer Arbeitszeit. Dazu muss das Abgeordnetengesetz reformiert werden. Die Finanzierung der parteinahen Stiftungen erfolgt bisher gänzlich ohne gesetzliche Grundlage. Erforderlich ist endlich ein Gesetz, welches die Aufgaben, die Finanzierung und die zulässige Mittelverwendung entsprechend definiert und die Höhe der staatlichen Mittel exakt beziffert, so dass permanente Erhöhungen für den Steuerzahler beschränkt werden. Auch der völlige Ausschluss von nicht im Bundestag vertretenen Parteien von der Stiftungsfinanzierung ist zu korrigieren, denn ansonsten werde Macht in unfairer Weise und mit Steuermitteln nachhaltig zementiert, ist sich der Generalsekretär der Ökodemokraten sicher.

Weitere Informationen: https://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/verdeckte-parteienfinanzierung/

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