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Pressemitteilung

MdEP Buchner (ÖDP) kritisiert neuen Kommissionsvorschlag zu Investorenschutz in TTIP

Buchner: „Schluss mit rechtswidrigen und unnötigen Investorengerichten!“

Prof. Dr. Klaus Buchner

(Brüssel/16.09.2015) Heute hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström ihre Vorschläge zu einem veränderten Schiedsgerichtsverfahren für Investitionsschutzklagen im Rahmen des geplanten Freihandelsabkommens EU-USA (TTIP) vorgestellt. Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) begrüßt zwar prinzipiell, dass die Kommissarin den Dialog mit dem EU-Parlament sucht, bevor sie ihre Vorschläge an die amerikanischen Verhandlungspartner schickt. Nichtsdestotrotz seien die nun vorgelegten „Reformen“ absolut ungenügend, so Prof. Buchner. „Am grundlegenden Problem, dass ausländischen Investoren Extraklagerechte eingeräumt werden, während die Bürger sich an die normalen Gerichte wenden müssen, hat die Kommission nichts geändert. Es ist außerdem unklar, an welche rechtsstaatliche Architektur die Entscheidungen gebunden wären“, empört sich der Europaabgeordnete. "Sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs künftig noch gültig?", fragt Prof. Buchner. Die undemokratischen Privilegien der Konzerne würden weiterhin nicht angetastet.

Die Handelskommissarin Malmström hat kürzlich sogar zugegeben, dass es „keinen und unmittelbaren Kausalzusammenhang“ zwischen Investitionen und höherem Investorenschutz gibt. Der ÖDP-Politiker bezeichnet es als inakzeptabel, dass die EU-Kommission die Verhandlungen über das europäische-kanadische Freihandelsabkommen CETA nicht neu aufnehmen will, womit die Schiedsgerichte weiterhin in diesem Abkommen vorhanden wären. „Das System der Schiedsgerichtsbarkeit steht im fundamentalen Gegensatz zu unserem Rechtssystem. Deshalb fordere ich die Kommission auf: Schluss mit den rechtswidrigen und unnötigen Investorenschiedsgerichten!“, so Prof. Buchner abschließend.

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