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Pressemitteilung

Moseler: „Schlechte Verlierer wollen das höchste Gericht entmachten !“

Auf der Internetseite des Walter-Hallstein-Instituts ist ein Aufruf von 30 Juristen veröffentlicht, in welchem ein regelrechtes Horrorszenario entworfen wird. Anlass ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.06.2009, in welchem anlässlich des Zustimmungsgesetzes zum „Vertrag von Lissabon“, gegen das auch die ödp geklagt hat, bestimmt wurde, dass die Grundrechte sowie die Strukturprinzipien Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus des Grundgesetzes das höchste Recht in Deutschland sind.

 

Dazu Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp): „In dem Aufruf werden irrationale Ängste geschürt mit der Behauptung, auf Deutschland kämen gewaltige Bußgelder an die EU zu, wenn Deutschland es wagen sollte, seine Verfassungsidentität zu schützen. Damit will man offenbar die Bundestagsabgeordneten überreden, dem Bundesverfassungsgericht mit einem neuen §13a BVerfGG das Recht wegzunehmen, über Kollisionen zwischen Grundgesetz und EU-Recht zu entscheiden. Dabei sind die Mitgliedsstaaten nach dem Lissabon-Urteil vom 30.06.09 weiterhin die Herren der Verträge, und nach Art. 79 Abs. 3 GG stehen Grundrechte und Strukturprinzipien nun einmal über allem anderen Recht in Deutschland und sind durch die Ewigkeitsgarantie geschützt.“

 

Danach erst kommt, wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 30.06.2009 zurecht festgestellt habe, der Staatsauftrag europäische Einigung als überragende politisches Ziel. Zu einer Vertragsverletzung, so Moseler, könnte es also nur kommen, wenn Deutschland willkürlich die Umsetzung von EU-Recht blockieren würde, ohne sich dabei auf noch höherrangigeres Recht berufen zu können. Auffällig, so Dr. Moseler sei, dass unter den Unterzeichnern des Aufrufs mit Prof. Dr. Tomuschat, Prof. Dr. Pernice und Prof. Dr. von Bogdandy der Anwalt der Bundesregierung und einer der Anwälte des Bundestags aus dem Lissabon-Verfahren sowie einer der fleißigsten wissenschaftlichen Umdefinierer von Rechtsbegriffen zur Durchsetzung eines absoluten Vorrangs des EU-Rechts sind. Moseler abschließend: „Man kann nicht einfach das Bundesverfassungsgericht entmachen, nur weil einem ein Urteil nicht gefällt !“

 

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