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Pressemitteilung

„Nachsitzen statt Blaumachen“ - Bundesverfassungsgericht erteilt Nachhilfe in Sachen gerechtes Wahlrecht

Ein Kommentar von Werner Roleff

Werner Roleff bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe

 

Werner Roleff, Mitglied im ÖDP-Bundesvorstand und Prozessbeobachter in Karlsruhe, zur gewonnenen Verfassungsklage von Mehr Demokratie e.V., der sich auch viele ÖDP-Mitglieder angeschlossen haben – Ein Vergleich mit Erfahrungen aus der Schule

Die Bundestagswahl 2013 hat seit heute erste „Gewinner“: Es sind die Wählerinnen und Wähler, die sich auf ein faires, gerechtes und transparentes Wahlrecht freuen dürfen. Genau dies hat nämlich das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag erneut „als Aufgabe gestellt“. Doch der Reihe nach.

Schon 2008 wurde gegen das damals gültige alte Wahlrecht geklagt – von der Initiative „wahlrecht.de“ – und auch damals schon erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht schickte schon damals dem Bundestag einen „blauen Brief“ aufgrund des mangelhaften Gesetzestextes, setzte jedoch – in sozusagen „pädagogischer“ Absicht – den Abgeordneten eine Frist von ca. drei Jahren bis Mitte 2011, um die „Hausaufgaben“ zu machen, d.h. um ein besseres = verfassungsgemäßes Wahlrecht zu beschließen.

Das Ergebnis sei ernüchternd, so die einhellige Meinung des Bundesverfassungsgerichts   laut seinem Präsidenten, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, zu Beginn der heutigen Urteilsverkündung.

Gründe für die „mangelhafte Beurteilung“:

  1. „Die Hausaufgaben wurden viel zu spät abgegeben“. Denn der Bundestag ließ die Drei-Jahres-Frist für ein neues Wahlgesetz verstreichen und beschloss ein überarbeitetes Gesetz erst im November 2011.
  2. „Die Hausaufgaben wurden 'alleine' statt als 'Gruppenarbeit' gemacht.“ Nur die Regierungskoalition aus CDU/CSU/FDP entschied mit der eigenen Mehrheit für das Gesetz, statt, wie seit Gründung der Bundesrepublik gute parlamentarische und demokratische Tradition, einen partei-übergreifenden Konsens zu suchen und zu finden. Letzterer wurde heute – sofort nach dem Urteil – von den Regierungsparteien in Aussicht gestellt (Warum wird man erst jetzt klug und ist nicht schon früher auf diesen „Lösungsansatz“ gekommen?)
  3. „Die Hausaufgaben waren mangelhaft, das Thema verfehlt, die benutzten Formeln irrig.“ Denn auch das „neue“ Wahlgesetz von 2011 wies grobe Defizite und Fehler auf. Weder wurde das negative Stimmgewicht wirkungsvoll beseitigt (um nämlich die Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl wieder herzustellen), noch die zunehmende Tendenz der Überhangmandate auf ein erträgliches Normalmaß zurückgeführt (um dadurch die Chancengleichheit der Parteien hinreichend wieder zu verbessern).

Daher gab es eine „Fünf“ - eine „schlechte Note“ besonders für die Koalition aus CDU, CSU und FDP. Und das Bundesverfassungsgericht verdonnerte alle Bundestagsparteien bzw. Parlamentarier zum „Nachsitzen“: Was der Bundestag in 3 ½ Jahren nicht fertig gebracht hat, müssen die Abgeordneten nun in weniger als 12 Monaten erarbeiten und zu einem guten Schluss bringen. Eine Herkulesaufgabe!

Da werden wohl manche Sitzungen länger dauern und Parlamentsferien kürzer ausfallen (müssen), da sieht man jetzt schon viele „Köpfe rauchen“, und die meisten werden – hoffentlich – aus den Fehlern klug (klüger) und sich ordentlich „zusammen raufen“.

 

Folgendes ist klar: Die nächste Bundestagswahl steht im Herbst 2013 an und vorher MUSS ein neues, gerechtes und verfassungsgemäßes Wahlrecht beschlossen sein. Denn seit dem heutigen Urteil gibt es kein gültiges Wahlrecht mehr – das nunmehr „alte“ Wahlgesetz hat „die Prüfung nicht bestanden“.

 
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