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Pressemitteilung

NSU-Vordenker war V-Mann: ÖDP fordert Sonderermittler

Brehme: „Hinterbliebene haben Recht auf vollständige Aufklärung“

ÖDP-Chef Frankenberger dem Mahnmal für die NSU-Opfer in Nürnberg.

Anlässlich der Enttarnung eines weiteren führenden Neonazis als ehemaliger V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz, fordert die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), dass ein Sonderermittler eingesetzt wird.

In seinen rechtsextremen Veröffentlichungen hat dieser V-Mann des Bundesverfassungsschutzes das Konzept von selbstständig und geheim operierenden neonazistischen Kampfzellen im Untergrund propagiert, nach deren Muster die NSU-Terrorzelle entstand. Seine Publikationen fand man 1998 in den Unterlagen drei untergetauchten Bombenbastler. Belegt sind die Kontakte des V-Mannes zur Naziorganisation „Blood&Honour“. Der V-Mann „Tarif“ erhielt für seine Tätigkeit zwischen 1995 und 2001 mindestens 66.000 D-Mark.

Dazu Ulrich Brehme, innenpolitischer Experte der ÖDP: „Da der Verfassungsschutz als Bundesbehörde offenbar nicht nur nichts gesehen haben will, sondern über den V-Mann quasi nun auch als Unterstützer einzuordnen ist, sollte ein Sonderermittler in dem gesamten Komplex untersuchen, in wieweit diese Bundesbehörde den Terrorismus in Deutschland begünstigt hat. Viele V-Leute haben während ihrer Tätigkeit für den Geheimdienst Straftaten begangen und wurden vor Strafverfolgung vom Verfassungsschutz gewarnt.“

Es sei ein Skandal, dass die Akten dieses V-Mannes geschreddert wurden, als die Bundesanwaltschaft vor knapp zwei Jahren die NSU-Ermittlungen übernommen hatte. 

„Es sind klare Grenzen nötig, bei deren Überschreitung es bei Straftaten zu einer persönlichen Haftung der Führungsebene kommt,“ fordert Brehme. Dies müsse zu konkret juristisch umsetzbaren Verfahren führen können und nicht nur im Bereich der theoretischen Möglichkeit bleiben.

ÖDP-Politiker Brehme weiter: „Ein Sonderermittler sollte in diesen Fällen zu einem Standard werden.“ Insbesondere für die Hinterbliebenen der Opfer sei es wichtig, die Hintergründe der NSU-Mordserie lückenlos aufzuklären. „Die Fehler des Verfassungsschutzes und der Ermittlungsbehörden sind nicht wieder gut zu machen. Aber die Hinterbliebenen haben ein Recht auf vollständige Aufklärung,“ meint Brehme abschließend.

Quellen:

 

 

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