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Pressemitteilung

ÖDP: Auch die Neue Gentechnik muss gekennzeichnet bleiben

Einheimisches Saatgut bewahren!

Foto: geralt, www.pixabay.com

Die Ökologisch-Demokratische Partei - Die Naturschutzpartei (ÖDP), fordert ein konsequentes Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der EU. Dies muss auch für CRISPR/Cas und weitere neue biotechnische Methoden gelten. Importierte Produkte, die mit GVO hergestellt sind oder diese enthalten, müssen klar und verständlich gekennzeichnet sein.

Mit dem Einsatz der Genschere (CRISPR/Cas, auch als „Genome Editing“ oder „Neue Gentechnik“ (NGT) bezeichnet) kann das Erbgut verändert werden, ohne dass das Einbringen artfremder DNA nötig ist. Die EU-Kommission will diese genveränderten Sorten von der Kennzeichnungspflicht und einer umfassenden Risikoprüfung ausnehmen. Der Sprecher für Gentechnik in der ÖDP Ulrich Brehme dazu: „Damit wird die Verbrauchersouveränität ausgehebelt und das Vertrauen in die ökologische Landwirtschaft langfristig zerstört. Dies hilft den Gentechnik-konzernen, die Monopolisierung des Saatgutes voranzutreiben. Die Züchtung wird dann durch Patente behindert.“

Rosi Reindl, ebenfalls Fachfrau für Gentechnik in der ÖDP, dazu: „Es muss unbedingt eine große Vielfalt in der Saatgutzüchtung gefördert werden. Statt trockenheitsresistenter Pflanzen muss auf eine ständige Bodenbedeckung, bessere Wasserkreisläufe und mehr Hecken und Bäume auf den Feldern geachtet werden."

Die natürlichen Veränderungen in Pflanzen verlaufen in vielen kleinen Schritten, die ständigen Anpassungen unterworfen sind. Die Natur hat vielfältige Regeln der Genregulierung hervor-gebracht, um die Stabilität von Arten und das Entstehen neuer biologischer Vielfalt im Gleichgewicht zu halten. Diese natürlichen Mechanismen von Vererbung und Genregulation werden bei der NGT komplett umgangen.

Speziell Pflanzen haben oft ein redundantes Genom, das heißt Gen-Informationen liegen mehrfach vor. Genkopien mit gleicher oder ähnlicher Sequenz im Erbgut werden durch die NGT-Verfahren alle gleichzeitig verändert. Innerhalb jeder Art gibt es bestimmte Bereiche im Erbgut, die sich auch über lange Zeiträume in der Natur kaum verändern. Die Neue Gentechnik erschafft neue und sehr spezifische Genkombinationen, die bei konventioneller Zucht nicht zu erwarten sind.

Durch die Verfahren der NGT kommt es auch zu unbeabsichtigten DNA-Veränderungen, die sich von denen der konventionellen Zucht unterscheiden. In den meisten Fällen wird die DNA der Gen-Schere mit Zufallsverfahren irgendwo in das Erbgut der Pflanzen eingeführt. Dadurch kommt es häufig zu unbeabsichtigten Veränderungen des Erbguts.

Brehme dazu weiter: „Die Folgen dieses Eingriffs für das Erbgut, die Pflanzen und die Umwelt vorherzusagen oder zu kontrollieren, ist unmöglich, darum darf die Risikobewertung nicht auf die beabsichtigten Eigenschaften des Endprodukts beschränkt sein, wie das die EU-Kommission möchte. Werden die Pflanzen nicht genau untersucht, können die unbeabsichtigt genetischen Veränderungen bestehen bleiben und sich so ausbreiten. In jedem Fall ist also eine detaillierte Analyse und Risikobewertung notwendig, bevor die Sicherheit der Pflanzen beurteilt werden kann. Risiken können sich unbemerkt auch in Lebensmitteln akkumulieren."

Ebenso bedenklich ist, dass nach dem Vorschlag der EU-Kommission auch NGT-Pflanzen, die zu nicht-domestizierten Wildformen wie Bäumen, Gräsern, Moosen und Algen gehören, von der Regulierung ausgenommen werden können.

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