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Pressemitteilung

ÖDP-Chef Frankenberger reicht Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt ein

Frankenberger: „Wir fordern eine Volksabstimmung“

 

Der Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Sebastian Frankenberger, und mehrere hundert ÖDP-Mitglieder haben heute Nacht Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den kurz zuvor von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt eingereicht.

Organisatoren der Verfassungsbeschwerde ist ein Bündnis um den Verein Mehr Demokratie. Insgesamt sind rund 12.000 Beschwerden an Karlsruhe überreicht worden. „Es ist unsere staatsbürgerliche Pflicht, gegen die Aushöhlung der Demokratie die obersten Verfassungshüter anzurufen,“ begründet Frankenberger sein Engagement. Verbunden mit der Beschwerde ist ein Eilantrag, der die Ratifizierung der Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland vorerst stoppen soll. „Wenn die Verträge in Kraft treten, werden wichtige Souveränitätsrechte Deutschlands auf die europäische Ebene verlagert. Zudem soll ein nicht demokratisch legitimierter Gouverneursrat alle wichtigen Entscheidungen treffen,“ erläutert ÖDP-Politiker Frankenberger. Dies dürfe nur mit Zustimmung der deutschen Bürgerinnen und Bürger geschehen. „Deshalb fordern wir eine Volksabstimmung über beide Verträge.“

Frankenberger weiter: „Durch die Hektik und Eile, mit der die Verträge gestern Nacht durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht wurden, hat der Bürger den Eindruck, dass jede Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Verträge vermieden wurde. Wieder einmal hat die Kanzlerin ein Projekt als alternativlos erklärt und damit den öffentlichen Diskurs und die Einbindung der Bürger verhindert.“

Die ÖDP hofft nun auf eine weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „In der Vergangenheit hat sich Karlsruhe oft auf die Seite der Bürger und des Parlaments gestellt. Wir sind zuversichtlich, dass die Richter diese Linie beibehalten,“ sagt Frankenberger. Vertreten wird die Bürgerklage von der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta  Däubler-Gmelin und dem Staatsrechtler Prof. Christoph Degenhardt.

 
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