Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP enttäuscht über Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kostenpauschale

Enttäuscht reagiert die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das eine Kostenpauschale für Abgeordnete in Höhe von 3.868 Euro im Monat für verfassungsgemäß erachtet (Beschluss vom 26.7.2010, Az 2BvR2227/08).

„Diese Entscheidung eröffnet der Willkür der in den Parlamenten vertretenen Parteien Tür und Tor bei ihrer Selbstbedienung,“ so Hermann Striedl, stellvertretender Bundesvorsitzender der ÖDP.

Geklagt hatten Bürger, die ihre Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit beziehen und denen eine monatliche Kostenpauschale von ca. 75 Euro eingeräumt ist. Sie sehen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt. Sie sind der Ansicht, dass jedem Bürger mit nicht selbstständigem Arbeitskommen wie den Abgeordneten ebenfalls ein Pauschbetrag von monatlich 3.868 Euro zustehen müsse.

 

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. In der offiziellen Pressemitteilung führt es aus: Eine offensichtliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sei nicht ersichtlich, da die besondere Stellung der Abgeordneten zu berücksichtigen sei. Es sei nicht offensichtlich, dass die Kostenpauschale für Abgeordnete im Kern nicht den tatsächlich entstandenen Aufwand ausgleicht. Selbst wenn aber die Abgeordnetenentschädigung unverhältnismäßig hoch sei und deshalb den Gleichheitsgrundsatz verletze, habe der Bürger mangels Rechtschutzinteresses keinen klagbaren Anspruch. Es sei dann Sache des Gesetzgebers, Abhilfe zu schaffen.

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat bewusst die Chance vertan, zu dem von den Bürgern gerügten Selbstbedienungsvorwurf der in den Parlamenten vertretenen Abgeordneten und Parteien Stellung zu nehmen. Es hätte zumindest, soweit es ausführt, dass „im Kern“ entsprechender Aufwand tatsächlich entstanden ist, entsprechende Erhebungen machen müssen,“ führt ÖDP-Politiker Striedl aus. Außerdem gilt: „3868 Euro netto sind mehr als ein höherer Beamter im Durchschnitt monatlich Gehalt bekommt.“

Die Aussage, dass der Gesetzgeber, d.h. die Abgeordneten unkontrollierbar zuständig sind, die Höhe ihrer Entschädigung selbst zu bestimmen, ist für Striedl, einen ehemaligen Richter, unerträglich.

„Es ist schwierig, politikverdrossenen Bürgern klar zu machen, dass es offensichtlich eine „Politische Klasse“ gibt, die ihre Regeln selbst bestimmt und die nicht kontrollierbar ist“, so Striedl abschließend.

 

 

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

 

Bundespressestelle

Erich-Weinert-Str. 134

10409 Berlin

Tel. 030/49854050

florence.bodisco@oedp.de

oedp.de/blogs/oedpblogger

 

Zurück