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Pressemitteilung

ÖDP fordert engagierten Kampf gegen Korruption

Frankenberger: „Regeln für Beamte und Richter auf Mandatsträger übertragen“

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) fordert die Bundesregierung auf, endlich die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Zudem müssten strengere Regeln bei der Abgeordnetenbestechung gelten.

Dazu Sebastian Frankenberger, Bundesvorsitzender der ÖDP: „Eigentlich ist die Lösung ganz einfach: Man müsste die Regeln für die Beamten und Richter auf die Mandatsträger übertragen und schon ist für Transparenz gesorgt.“ Es sei ein Skandal, dass Deutschland immer noch nicht die UN-Konvention gegen Korruption in geltendes Recht umgesetzt hat. „Stattdessen wird hier rumlaviert und ein unbefriedigender Vorschlag nach dem nächsten serviert,“ so Frankenberger. Er spielt damit auf den Gesetzesentwurf der SPD an, der Strafen vorsieht, wenn ein Abgeordneter Geld erhält und im Gegenzug „im Auftrag oder auf Weisung“ handelt. Ausgenommen sollen laut Gesetz Parteispenden und Zuwendungen sein, die zu den „parlamentarischen Gepflogenheiten“ zählen. „Dieser SPD-Vorschlag ist hanebüchen, denn es ist fast unmöglich nachzuweisen, dass das Geld, was fließt, an eine konkrete Forderung gebunden ist. Außerdem ist es dringend nötig, das Parteiengesetz dahingehend zu verändern, dass Firmenspenden an Parteien verboten werden,“ so Frankenberger. Er erinnert daran, dass die ÖDP seit ihrer Gründung vor 30 Jahren keine Firmenspenden annimmt. „Eine Firma, die an eine Partei Geld spendet, will immer eine Gegenleistung. Warum sollte sie sonst Geld quasi zum Fenster rauswerfen?“ fragt ÖDP-Chef Frankenberger. Die jüngste Vergangenheit liefere zahlreiche Beispiele, in denen Zahlungen von Unternehmen oder Lobbyverbänden an Parteien geflossen und danach politische Entscheidungen von zweifelhaftem Wert getroffen worden seien. Frankenberger: „Stellvertretend hierfür steht die unmögliche Hotelierspende an die FDP, aber auch die zweifelhaften Spenden des Rüstungsherstellers Heckler und Koch. Es ist höchste Zeit, das Parteiengesetz und die Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung zu modifizieren.“

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