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Pressemitteilung

ÖDP: Kapital der AKW-Betreiber reicht nicht bei Unfall

Buchner: „Steuerzahler müssten einspringen“

„Auch in Deutschland würden bei einem Atomunfall bei weitem nicht alle Kosten von den AKW-Betreibern gedeckt.“ Diese Aussage trifft Prof. Buchner, Atomphysiker und Experte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), anlässlich der aktuellen Entwicklung im japanischen AKW Fukushima. Nach dem Super-Gau vor zweieinhalb Jahren ist die Situation immer noch nicht unter Kontrolle. Gegenwärtig will man rund um das Kraftwerk eine 1,4 Kilometer lange Barriere mit gefrorenem Erdreich errichten, um zu verhindern, dass weiterhin jeden Tag 300 Tonnen verstrahltes Wasser ins Meer läuft. Die Maßnahmen werden vom japanischen Staat bezahlt, weil die Betreiberfirma Tepco die dafür nötigen Mittel nicht aufbringen kann. Zu den Maßnahmen sagt Klaus Buchner: „Die jetzt vorgeschlagenen Schritte zeigen die Hilflosigkeit der Behörden. Die Barriere kann das Grundwasser nur dann zuverlässig vom Meer fernhalten, wenn die Stromzufuhr für die Pumpen dauerhaft gesichert ist, um die chemischen Kühlmittel ins Erdreich zu pumpen. Das kann zum Problem werden, wenn Schäden an den Leitungen infolge der hohen Radioaktivität nicht schnell genug repariert werden können.“

Der ÖDP-Politiker weist darauf hin, dass bei einem großen Unfall in einem deutschen AKW die finanzielle Situation ähnlich wäre: Auch bei uns müssen die Betreiber nur bis zu einem Schaden von 2,5 Milliarden Euro haften. Eine Studie, die das Prognos-Institut 1992 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft erstellt hat, schätzte dagegen den Schaden bei einem Super-Gau auf etwa10 Billionen Mark. Infolge der Preissteigerungen dürfe er heute wesentlich höher sein. Dabei ist zu beachten, dass die deutschen AKW nicht unmittelbar von den vier großen Energieversorger RWE, e.on, Vattenfall und EnBW betrieben werden, sondern von GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung!), die jeweils nur für ein einziges AKW zuständig sind. „Theoretisch haften zwar die Muttergesellschaften, d.h. die vier Energieversorger für ihre AKW in unbegrenzter Höhe. Aber ihr Kapital würde bei weitem nicht ausreichen, um Schäden in dieser Höhe zu decken. Also würde bei einem großen Unfall auch in Deutschland der Steuerzahler einspringen müssen,“ weiß Buchner. Außerdem haften die „großen Vier“ nur bis zum 27.4.2022, wenn diese sog. „Solidarvereinbarung“ mit der Abschaltung der letzten deutschen AKW ausläuft. Danach muss alles, was die GmbHs mit ihren „Rückstellungen“ nicht bezahlen können, ebenfalls der Staat übernehmen. Das wird vermutlich den größten Teil der Kosten für den Rückbau betreffen.

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