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Pressemitteilung

ÖDP kommentiert Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestag-Sondergremium

Striedl: „Bundestag hat Selbstentmachtung zugestimmt“

„Ist das ein Sieg der Demokratie oder die Rettung des letzten Restes von Demokratie?“ Das fragt Hermann Striedl, Mitglied der Bundesprogrammkommission in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) anlässlich des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zum Sondergremium des Bundestags innerhalb des Stabilisierungsmechanismusgesetzes. Geklagt hatten zwei SPD-Abgeordnete, die sich gegen die Entmachtung des Parlaments gewehrt hatten. Die obersten Richter entschieden, dass das Sondergremium nur in einem ganz bestimmten Fall entscheidungsbefugt sei. „Wieder einmal hat sich das Bundesverfassungsgericht um die Rechte der Bundestagsabgeordneten gekümmert, obwohl der Bundestag vorher quasi seiner Selbstentmachtung zugestimmt hat,“ analysiert Striedl. Er bedauert, dass sich nur zwei von über 600 Abgeordneten gegen die Entmachtung des Parlaments gewehrt hatten. Wie bereits beim Urteil zum Vertrag von Lissabon mussten sie erst von den obersten Richtern darauf aufmerksam gemacht werden, welche Verpflichtungen sie gegenüber den Wählern und der Demokratie haben. „Viele Abgeordnete verstehen sich offenbar in erster Linie als Parteisoldaten, nicht aber als Vertreter des Volkes,“ so der ÖDP-Politiker.

 

 

 

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